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NVwZ Nachrichten

„Morgens um 6 schon wissen, was einem abends um 8 verschwiegen wird“ bleibt auf Berliner Straßen

Von VG Berlin | Jul 14, 2026
Das VG Berlin hat die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) vorläufig dazu verpflichtet, die Werbekampagne des Online-Nachrichtenportals NIUS mit dem obigen Slogan fortzuführen. Die BVG geht voraussichtlich in die Beschwerde: Es bleibt also spannend.

Eigentlich ein alltäglicher Vorgang: Ein Unternehmen bucht Werbeflächen auf einem BVG-Bus und U-Bahnen. Aber der Werbeslogan, der auf die „Tagesschau“ abzielt, führte zu einer beispiellosen Gegenkampagne: So wurde dazu aufgerufen, BVG-Einrichtungen zu beschädigen oder deren Betriebsablauf zu stören. Campact ließ zeitweise einen Doppeldecker mit der NIUS-Werbung von einem Plakatwagen verfolgen, der mit „Morgens um 6 schon Lügen & Hetze verbreiten“ dagegenhielt. Auf sämtlichen Kanälen wurde die BVG dazu gedrängt, das Marketing zu stoppen, dem sie schließlich auch nachkam. NIUS-Chefredakteur Julian Reichelt zog vor das VG Berlin, wo er im einstweiligen Verfahren vorläufig erfolgreich war.

Die Berliner Richterinnen und Richter verpflichteten die BVG, die Werbekampagne fortzusetzen, weil NIUS einen Anspruch auf gleichen und diskriminierungsfreien Zugang zu den Werbeflächen der BVG habe. Die BVG sei ein vom Land Berlin mit der Durchführung von öffentlichem Personennahverkehr beauftragtes Verkehrsunternehmen. Den streitgegenständlichen Werbespruch hält das VG von der Meinungs- und Pressefreiheit gedeckt.

Das Argument der BVG, dass ihren Einrichtungen Gewalt drohe, überzeugte die 1. Kammer nicht. Sicherheitsbedenken könnten den Ausschluss vom Werbezugang nur dann rechtfertigen, wenn die öffentliche Sicherheit und Ordnung auch mit polizeilichen Mitteln nicht aufrechterhalten werden könne. Dafür aber bestünden hier keinerlei Anhaltspunkte.

Auch ihr unternehmerisches Ansehen konnte die BVG nicht ins Feld führen, weil sie als Anstalt des Öffentlichen Rechts kein diesbezügliches Grundrecht besitzt. Die BVG kündigte die Beschwerde zum OVG Berlin-Brandenburg an (Beschluss vom 13.7.2026 – VG 1 L 215/26).

Pressemitteilung Nr. 32/2026 (RW)

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