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NVwZ Nachrichten

Unterbringung im Pflegeheim nur in Einzelzimmern

Von OVG Berlin-Brandenburg | Mai 08, 2026
In Brandenburg dürfen die Bewohner nur in Einzelfällen in Doppelzimmern untergebracht werden. Das OVG Berlin-Brandenburg lehnte es ab, eine regelmäßige Unterbringung in Doppelzimmern zu genehmigen.

Eine Betreiberin eines Pflegeheims mit 117 Pflegeplätzen beantragte vergeblich beim Landesamt für Soziales Brandenburg, ihren Betrieb mit 45 Doppelzimmern als gesetzeskonform, insbesondere im Sinne von § 8 Strukturqualitätsverordnung, anzuerkennen. Auch vor Gericht hatte sie keinen Erfolg.

Das OVG Berlin-Brandenburg als Berufungsinstanz bestätigte die Entscheidung des VG Cottbus, wonach die Regelunterbringung auf Doppelzimmern die Anforderungen der Strukturqualitätsverordnung nicht erfüllt. Danach sind Doppelzimmer nur noch in Ausnahmefällen wie etwa eine drohende Isolation des Bewohners zulässig. Die Berliner Richterinnen und Richter stützen sich dabei auf den Wortlaut von § 8 II 1 der Verordnung, wonach die Zimmer „grundsätzlich einer Bewohnerin oder einem Bewohner zur Verfügung stehen“ soll.

Das OVG hält die Verordnung für formell rechtmäßig und auch mit höherrangigem Recht vereinbar. Die hieraus erwachsenden baulichen Anforderungen, die der Betreiberin des Pflegeheims aufgebürdet werden, seien verfassungsrechtlich gerechtfertigt. Das Einzelzimmergebot betrachten die Berliner Richterinnen und Richter auch eine verhältnismäßige Inhalts- und Schrankenbestimmung des Art. 14 GG, weil der Schutz der Privat- und Intimsphäre der hilfebedürftigen Menschen, der den Eingriff in die Eigentumsrechte rechtfertige. Im Übrigen werde den eventuell auftretenden Schwierigkeiten durch die Gewährung von Angleichungsfristen Rechnung getragen (Urteil vom 29. April 2026 – OVG 6 B 12/25).

Pressemitteilung Nr. 19/26 vom 29.04.2026 (RW)

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