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NVwZ Nachrichten

Erst schlagen, dann lügen: Entfernung eines Polizisten aus dem Dienst

Von VG Wiesbaden | Mai 06, 2026
Durch die zunehmende Anzahl von Kameras im öffentlichen Raum werden immer mehr Falschaussagen von Polizisten vor Gericht entlarvt. Ein Polizeibeamter wurde nun vom VG Wiesbaden aus dem Dienst entfernt.

Zwei Streifenbeamte wurden 2019 zu einem Einbruch in einer Drogerie gerufen und stellten den Täter. Nachdem der Mann zu Boden gebracht wurde, schlug einer der Beamten den Einbrecher 24 Mal mit einem Teleskopstock auf die Beine und erstattete anschließend Strafanzeige gegen ihn wegen Widerstands gegen Strafvollstreckungsbeamte. Er behauptete, bei der Festnahme habe der Täter die Beamten getreten und geschlagen. Was er nicht wusste: Die Festnahme hatte vor einer Kamera stattgefunden und diese zeigte, dass sich der Täter überhaupt nicht gewehrt hatte, und der Polizist ihn grundlos mit dem Stock verletzt hatte.

Nachdem der Beamte 2022 wegen gefährlicher Körperverletzung im Amt und der Verfolgung Unschuldiger strafrechtlich verurteilt wurde, erhob sein Dienstherr 2024 vor dem VG Wiesbaden Disziplinarklage. Das VG entsprach dem Antrag und entfernte den Polizisten aus dem Beamtenverhältnis , weil ein solches Verhalten ein Verbleib im Polizeidienst schlichtweg ausschließe.

Die Wiesbadener Richterinnen und Richter stellten vor allem die hohe Anzahl der willkürlichen Schläge mit dem Stock und die Strafanzeige in ihre Entscheidung ein. Zwar sei die Einsatzsituation schwierig gewesen und der Einbrecher habe auch keine schweren Verletzungen davongetragen. Aber der Polizist habe seine Macht eklatant missbraucht und damit das Vertrauen des Dienstherrn und vor allem der Allgemeinheit endgültig verloren (Urteil vom 12.2.2026 – 28 K 993/24.WI.D).

Pressemitteilung Nr. 7/2026 (RW)

 

Lesen Sie weiter in der NVwZ:

Domgörgen/Heuschmid: Aktuelle Entwicklungen im Disziplinarrecht, NVwZ-RR 2026, 1

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