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NVwZ Nachrichten

Personen an deutsch-österreichischer Grenze durften nicht kontrolliert werden

Von BayVGH | Apr 15, 2026
Die anlasslosen Personenkontrollen an der Grenze im Winter 2021/2022 und 2022/2023 waren rechtswidrig. Laut dem VGH München mangelte es an einer ausreichenden Begründung für diese Maßnahme.

Eine deutsche Staatsbürgerin wohnt in Wien und fuhr 2022 und 2023 regelmäßig nach München, wo sie vorher gewohnt hatte. Viermal wurde sie dabei an der Grenze von der Bundespolizei kontrolliert und einer Identitätsfeststellung (§ 23 I Nr. 2 BPolG) unterzogen. Sie fühlte sich in ihrem Freizügigkeitsrecht verletzt – zu Recht, wie der VGH München nun feststellte.

Die Münchener Richterinnen und Richter verneinten eine ausreichende Begründung der Binnengrenzkontrollen nach den Vorschriften des Schengener Grenzkodex. Das Bundesinnenministerium hatte die Verlängerung der Anordnungen wie auch schon zuvor im Wesentlichen mit einer „weiterhin hohen Sekundärmigration“ (Einwanderung aus einem anderen EU-Staat) nach Art. 25 SGK begründet.

Das reicht dem VGH München zufolge nicht aus, vielmehr verlange der EuGH für den jeweiligen sechsmonatigen Zeitraum in Art. 25 I SGK nF eine neue ernsthafte Bedrohung für die Anordnung, wie das Gericht schon zuvor für die Sommermonate 2022 entschieden hatte (Urteil vom 17.3.2025 – 10 BV 24.700, NVwZ 2025, 868). Eine neue und ernsthafte Bedrohungslage lasse sich der Begründung aber nicht entnehmen, denn die Belastung der Aufnahmekapazitäten sei eine Folge jahrelanger Migrationsbewegungen gewesen.

Auch das Argument, die Grenzkontrollen seien aus Gründen der nationalen Sicherheit, öffentlichen Ordnung oder dem Schutz der inneren Sicherheit nach Art. 72 AEUV gerechtfertigt, verfing beim VGH München nicht. Nach ständiger Rechtsprechung des EuGH könne der Art. 72 AEUV nicht dazu führen, dass das Unionsrecht unanwendbar sei und die Mitgliedstaaten von der erforderlichen Beachtung dieses Rechts entbunden würden (Urteil vom 9.4.2026 – 10 BV 25.901).

 

Pressemitteilung vom 10.4.2026 (RW)

 

Lesen Sie weiter in der NVwZ:

EuGH, Einwand der erschöpften Unterbringungskapazität im flüchtlingsrechtlichen Aufnahmeverfahren (mit Anmerkung von Huber), NVwZ 2025, 1749

Walter, Zulässigkeit dauerhafter Grenzkontrollen und von Zurückweisungen an den Grenzen – eine Frage der Begründung, NVwZ 2025, 1653

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