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NVwZ Nachrichten

Bundesarchiv muss Stasiunterlagen zu Angela Merkel nicht für ein Sachbuch herausgeben

Von VG Berlin | Apr 09, 2026
Weil Angela Merkel erst ab 1990 eine Person der Zeitgeschichte wurde und das VG Berlin keinerlei Anhaltspunkte für ihre Begünstigung durch die Stasi sieht, werden ihre Stasi-Akten nicht herausgegeben.

Der frühere Berliner FDP-Abgeordnete Marcel Luthe forscht über das Zusammenspiel verschiedener Institutionen der DDR, vor allem dem Ministerium für Staatssicherheit (MfS), SED und FDJ, und beantragte im Zuge seiner Arbeit 2022 Einsicht in die Stasi-Akten von Angela Merkel. Sie war seinerzeit FDJ-Sekretärin, und später im „Demokratischen Aufbruch“ tätig. Auch aufgrund ihrer Reisen ins „nichtsozialistische Ausland“ kursiert seit jeher das Gerücht, dass sie die sogenannte IM (inoffizielle Mitarbeiterin des Ministeriums für Staatssicherheit) mit dem Namen „Erika“ gewesen ist. Der Antrag Luthes wurde vom Bundesarchiv abgelehnt, die Behörde bestreitet das Vorliegen „herausgabefähiger“ Akten. Nach rund zwei Jahren scheiterte nun auch seine Klage vor dem VG Berlin.

Luthe hat den Berliner Richterinnen und Richtern zufolge keinen Anspruch auf Herausgabe der Akten nach § 32 StUG (Stasi-Unterlagen-Gesetz). Zwar könne grundsätzlich zu Forschungszwecken über die Tätigkeit der Stasi Zugang gewährt werden. Bei Unterlagen mit personenbezogenen Daten bei noch lebenden Personen sei dies aber nur möglich, wenn die Person Mitarbeiterin oder Begünstigte der Stasi gewesen sei, oder wenn die Unterlagen eine Person der Zeitgeschichte, Amtsträgerin oder Inhaberin einer politischen Funktion in eben dieser Rolle beträfen.

Merkel sei aber weder Mitarbeiterin noch Begünstigte der Stasi gewesen: Für eine Begünstigung sprächen auch die Auslandsreisen nicht, da diese ab 1987 den DDR-Bürgern sehr viel großzügiger gewährt worden seien. Auch dass sie nicht strafverfolgt wurde, obwohl sie in der Nähe des Dissidentenhauses von Robert Havemann mit Solidarnosc-Akten aufgegriffen wurde, reicht dem VG Berlin nicht für die Bejahung einer Begünstigung Merkels aus.

Außerdem sei Merkel zur maßgeblichen Zeit vor der „Wende“ noch keine Person des öffentlichen Lebens gewesen. Erst Anfang Februar 1990 sei sie Pressesprecherin des „Demokratischen Aufbruchs“ und erst im April 1990 stellvertretende Regierungssprecherin der DDR geworden. Zu diesen Zeitpunkten habe sich die Stasi bereits in Abwicklung befunden und sei nicht mehr operativ tätig gewesen (Urteil vom 12.3.2026 – VG 1 K 297/23).

 

Pressemitteilung Nr. 19/2026 vom 26.3.2026 (RW)

 

 

Lesen Sie weiter in der NVwZ:

VG Berlin, Auskunftsverlangen der Presse über Inhalt von Stasi-Unterlagen, NVwZ-RR 2010, 343

BVerwG, Kohls Stasi-Akten bleiben unter Verschluss, NVwZ 2002, 448

 

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