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NVwZ Nachrichten

Ausweisung für tödlichen Autoraser mit Niederlassungserlaubnis

Von VG Stuttgart | Apr 09, 2026
Obwohl der junge Türke in Deutschland aufgewachsen ist, hat ihn die Ausländerbehörde ausgewiesen. Auch das VG Stuttgart sieht die öffentliche Sicherheit durch den jungen Mann gefährdet, weil er die Straftat noch nicht aufgearbeitet habe.

Der Heranwachsende lieferte sich 2023 ein Autorennen in Heilbronn und verursachte dabei mit 100 km/h eine tödliche Kollision mit einem unbeteiligten Fahrzeug. Er wurde wegen Mordes und verbotenen Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge zu einer Jugendstrafe von neun Jahren verurteilt. Im Oktober 2025 wurde er ausländerrechtlich unter anderem ausgewiesen. Dagegen wehrte er sich, weil er über eine Niederlassungserlaubnis verfügt und zeit seines Lebens in Deutschland gelebt hat. Vor dem VG Stuttgart war er nicht erfolgreich.

Die Stuttgarter Richterinnen und Richter bejahen zwar das besonders schwerwiegende Interesse des jungen Mannes. Sie berücksichtigen auch, dass er seine Tat bereut. Außerdem habe er auch seine Ausbildung im Strafvollzug abgeschlossen. Aber: In der Gesamtschau überwiege das Ausweisungsinteresse der Bundesrepublik Deutschland. Von dem Gefangenen gehe nach wie vor eine schwerwiegende Gefahr aus, weil er schon zuvor erhebliche Verkehrsübertretungen begangen habe. Und die Gründe für seine Rücksichtslosigkeit habe er noch immer nicht bewältigt. Um Leib und Leben seiner Bürgerinnen und Bürger zu schützen, sei die Ausweisung unabdingbar. Das Interesse dieser elementaren Rechtsgüter bilde ein Grundinteresse der Bundesrepublik, sodass die Verfügungen der Ausländerbehörde rechtmäßig seien (Urteil vom 7.4.2026 – 2 K 13497/25).

Pressemitteilung vom 7.4.2026 (RW)

 

Lesen Sie weiter in der NVwZ:

 

Epiney, Die Rechtsprechung des EuGH im Jahr 2022: Unionsbürgerschaft, Diskriminierungsverbot, Grundfreiheiten und Gleichstellungsrecht, NVwZ 2023, 1545

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