chb_rsw_logo_mit_welle_trans
Banner Jubiläumslogo

NVwZ Website Banner Newsletter

Der schnelle Überblick per E-Mail

Immer auf dem Laufenden mit dem kostenlosen NVwZ-Newsletter: Dieser informiert Sie pünktlich über das neue Heft und punktet mit einer qualifizierten Inhaltsübersicht mit Abstracts der Aufsätze und den amtlichen Leitsätzen der Rechtsprechung. Selbstverständlich vollverlinkt zu beck-online. Ideal für den schnellen Überblick auf dem Smartphone!

Gleich anmelden und von den Vorteilen profitieren!

NVwZ Nachrichten

Polizisten mit Turban in Bremen

Von VG Bremen | Mrz 24, 2026
Ein Polizeianwärter hat vor dem VG Bremen erreicht, auch im Dienst mit Bürgerkontakt seinen Turban – zumindest vorläufig bis zur Entscheidung in der Hauptsache – tragen zu dürfen.

Der Mann in der dualen Ausbildung zum Polizeimeister gehört der Sikh-Religion an. Aus religiösen Gründen trägt er einen Turban (Dastar). Als er von seinem Vorgesetzen angewiesen wurde, seine Kopfbedeckung in der praktischen Ausbildung im Außendienst auszuziehen und er nach seiner Weigerung zum Innendienst „verdonnert“ wurde, wandte er sich erfolgreich zum VG Bremen.

Es gibt keine Ermächtigungsgrundlage, stellte das VG fest. Die Uniformordnung jedenfalls genüge für das Dastarverbot nicht, weil § 56 I des Bremer Beamtengesetz über das Tragen von Dienst- oder Schutzkleidung, auf dem die Uniformordnung beruhe, gerade keine Einzelheiten über das äußere Erscheinungsbild der Beamten im Hinblick auf religiöse Bekleidungsstücke treffe. Vielmehr bedürfe es einer Rechtsverordnung, die die Innensenatorin Eva Högl bislang noch nicht erlassen habe (Beschluss vom 19.3.2026 – 6 V 664/26)

Pressemitteilung vom 20.3.2026 (RW)

 

Lesen Sie weiter in der NVwZ:

Tomerius, Polizeibeamtinnen mit Kopftuch, Polizeibeamte mit Kippa und Dastar, NVwZ 2022, 212

BVerfG, Verfassungswidriges pauschales Kopftuchverbot für Lehrkräfte an öffentlichen Schulen,          NJW 2015, 1359

Anzeigen:

NvWZ Werbebanner
VerwaltungsR PLUS Werbebanner

BECK Stellenmarkt

Teilen:

Menü