chb_rsw_logo_mit_welle_trans
Banner Jubiläumslogo

NVwZ Website Banner Newsletter

Der schnelle Überblick per E-Mail

Immer auf dem Laufenden mit dem kostenlosen NVwZ-Newsletter: Dieser informiert Sie pünktlich über das neue Heft und punktet mit einer qualifizierten Inhaltsübersicht mit Abstracts der Aufsätze und den amtlichen Leitsätzen der Rechtsprechung. Selbstverständlich vollverlinkt zu beck-online. Ideal für den schnellen Überblick auf dem Smartphone!

Gleich anmelden und von den Vorteilen profitieren!

NVwZ Nachrichten

Kein Schülerpraktikum beim AfD-Abgeordneten

Von OVG Berlin-Brandenburg | Jan 20, 2026
In Brandenburg darf die Schule ihren Schülern verbieten, das Schülerpraktikum beim Bundestagsabgeordneten René Springer zu absolvieren. Das OVG Berlin-Brandenburg bestätigte nun diese Entscheidung im Eilverfahren.

Der Wunsch einer Schülerin auf einem beruflichen Gymnasium wurde nach einer summarischen Prüfung zu Recht abgeschlagen: Die Schulleitung habe sich auf einen Erlass des brandenburgischen Bildungsministeriums gestützt und dieses Praktikum als ungeeignet im Hinblick auf ihren Bildungs- und Erziehungsauftrag befunden.

Diesbezüglich räumten die Berliner Richterinnen und Richter der Schulleitung einen weiten (pädagogischen) Gestaltungsraum ein. Die Begründung, der brandenburgische Landesverband dieser Partei sei vom Landesverfassungsschutz als „gesichert rechtsextrem“ eingestuft worden, trage die abschlägige Entscheidung. Zumal Springer auch als Vorstand des Landesverbands tätig ist.

Die Schule habe diese Einstufung der Landesbehörde auch nicht selbst überprüfen müssen, sondern könne sich auf die Tragfähigkeit dieser Bewertung verlassen. Das Parteienprivileg in Art. 21 GG, wonach es dem BVerfG vorbehalten ist, eine Partei als verfassungswidrig einzuordnen, kommt der Schülerin dem OVG zufolge nicht zugute (Beschluss vom 16.1.2026 – OVG 3 S 5/26).

 

Pressemitteilung Nr. 4/26 (RW)

Lesen Sie weiter in der NVwZ:

Honer, Grund und Grenzen des Parteienprivilegs, NVwZ 2024, 705

Huber, Die AfD – Facetten aktueller Rechtsprechung, NVwZ 2024, 119

Anzeigen:

NvWZ Werbebanner
VerwaltungsR PLUS Werbebanner

BECK Stellenmarkt

Teilen:

Menü