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NVwZ Nachrichten

Weggegangen – Platz vergangen

Von OVG Bremen | Nov 19, 2025
Ein Verwaltungsrichter, der aus psychischen Gründen sein Amt aufgibt, muss bei seiner Neubewerbung belegen, dass er nunmehr belastbarer ist. Das OVG Bremen betont, dass die fachliche Eignung allein nicht ausreicht – der Kandidat muss auch persönlich für das Amt geeignet sein.

Die Stelle im Asyldezernat habe ihn so sehr belastet, dass er sein Richteramt nach sechs Jahren aufgab und lieber als Regierungsdirektor einen Eigenbetrieb leitete. Wieder sechs Jahre später bewarb er sich auf eine ausgeschriebene Richterstelle am Verwaltungsgericht. Seine Noten und Beurteilungen übertrafen die seiner Konkurrenz um Längen. Trotzdem bekam er die Stelle nicht, weil er im Auswahlgespräch bei der Frage, warum er jetzt der Belastung besser standhalten können solle, nicht überzeugen konnte. Sein Konkurrentenantrag war auch in der zweiten Instanz vor dem OVG Bremen nicht erfolgreich.

Die Bremer Richterinnen und Richter stützten ihre Entscheidung auf Art. 33 II GG, wonach es beim Zugang zum öffentlichen Amt nicht nur auf die fachliche Leistung, sondern auch auf die Eignung ankommt. Der Kandidat müsse demnach auch belastbar sein, wenn er in Asylsachen entscheide. Da der Antragsteller im Auswahlgespräch lediglich erklärte, dass seine damalige Belastbarkeitsgrenze überschritten worden war, weil er parallel auch einen privaten Todesfall verarbeiten musste, kam die Auswahlkommission (Beteiligungsausschuss) einstimmig zu dem Schluss, dass er sich mit den Umständen seines Weggangs nicht ausreichend auseinandergesetzt hatte. Damit im Einklang irritierte sie auch seine Motivation der Bewerbung: Hier habe er angegeben, ihm sei die Ausschreibung aufgefallen und er habe sich doch recht wohl gefühlt als Verwaltungsrichter. Das OVG kam deshalb zu dem Ergebnis, dass der Ausschluss des Antragstellers aus dem Auswahlverfahren rechtmäßig sei (Beschluss vom 10.11.2025 – 2 B 219/25)(RW).

 

Lesen Sie weiter in der NVwZ:

BVerwG, Konkurrentenstreit um höherwertigen Dienstposten, NVwZ 2024, 1933

Battis/Grigoleit/Hebeler, Entwicklung des Beamtenrechts in den Jahren 2022 und 2023, NVwZ 2024, 636

VGH Kassel, (Beförderungs-)amtsbezogene Eignungsanforderungen in Personalentwicklungskonzepten, NVwZ-RR 2023, 110

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