chb_rsw_logo_mit_welle_trans
Banner Jubiläumslogo

NVwZ Website Banner Newsletter

Der schnelle Überblick per E-Mail

Immer auf dem Laufenden mit dem kostenlosen NVwZ-Newsletter: Dieser informiert Sie pünktlich über das neue Heft und punktet mit einer qualifizierten Inhaltsübersicht mit Abstracts der Aufsätze und den amtlichen Leitsätzen der Rechtsprechung. Selbstverständlich vollverlinkt zu beck-online. Ideal für den schnellen Überblick auf dem Smartphone!

Gleich anmelden und von den Vorteilen profitieren!

NVwZ Nachrichten

Dokumente zum Atomausstieg: Anfrage des Untersuchungsausschusses war bestimmt genug

Von BGH | Sep 21, 2025
Wie prä­zi­se das Her­aus­ga­be­ver­lan­gen eines Un­ter­su­chungs­aus­schus­ses sein muss, um dem Be­stimmt­heits­ge­bot zu ent­spre­chen, hat der BGH kon­kre­ti­siert. Im Streit um Un­ter­la­gen zum Atom­aus­stieg lehn­te er den An­trag einer Um­welt­or­ga­ni­sa­ti­on ab.

Der Bundestag hatte im Juli vergangenen Jahres einen Untersuchungsausschuss eingesetzt, um die staatlichen Entscheidungsprozesse rund um die Anpassung der Energieversorgung nach dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine zu untersuchen. Mit Beweisbeschlüssen forderte der Ausschuss private Organisationen, darunter die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH), auf, Dokumente und Dateien mit Bezug zum Untersuchungsgegenstand vorzulegen. Die DUH übergab zwar Unterlagen, beanstandete aber die Unbestimmtheit des Verlangens und beantragte eine gerichtliche Entscheidung.

Der Bundestag rügte den Antrag als unzulässig. Anders der BGH: Ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen ein Herausgabeverlangen sei grundsätzlich möglich und nach § 29 Abs. 1 S. 1 Untersuchungsausschussgesetz in Verbindung mit Art. 44 Abs. 2 S. 1 GG sowie § 98 Abs. 2 S. 2 StPO analog auch statthaft (Beschluss vom 23.07.2025 – StB 65/24).

In der Sache drang die DUH mit ihrem Antrag aber nicht durch. Der BGH hält das Herausgabeverlangen für bestimmt genug. Herausgabeersuchen müssten so klar formuliert sein, dass Adressatinnen und Adressaten erkennen könnten, welche Unterlagen vorzulegen sind. Dieser Anforderung halte das Ersuchen stand, auch wenn es hätte präziser formuliert sein können (Beschluss vom 23.07.2025 - StB 65/24).

 

 

    Aus der Datenbank beck-online

    Beweiserhebung durch Untersuchungsausschuss, NJW-Spezial 2018, 633

    BadWürttStGH, Umfang und Bestimmtheit von parlamentarischen Untersuchungsaufträgen, NVwZ-RR 1992, 593

    BadWürttStGH, Bestimmtheitsgebot bei Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses, NJW 1977, 1872

    Anzeigen:

    NvWZ Werbebanner
    VerwaltungsR PLUS Werbebanner

    BECK Stellenmarkt

    Teilen:

    Menü