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Redaktion beck-aktuell | Jul 04, 2025
Wie bemessen Gerichte eigentlich die Streitwerte? Grundsätzlich sind sie dabei frei – ein Streitwertkatalog spricht jedoch Empfehlungen aus. Für die Verwaltungsgerichtsbarkeit wurde dieser nun überarbeitet.
Zuletzt wurde der Katalog 2013 überarbeitet. Erarbeitet wurden die neuen Empfehlungen von einer Kommission, die von den Präsidentinnen und Präsidenten der OVG und VGH der Länder sowie dem Präsidenten des BVerwG auf ihrer Jahrestagung 2022 unter Federführung des BVerwG eingesetzt wurde.
Bei der Überarbeitung des Streitwertkatalogs habe man sich wie schon in der Vergangenheit an der Streitwertpraxis des Bundesverwaltungsgerichts sowie der Oberverwaltungsgerichte und der Verwaltungsgerichtshöfe der Länder orientiert und zudem Anregungen der Bundesrechtsanwaltskammer und des Deutschen Anwaltvereins e. V. berücksichtigt, schreibt die Kommission.
Den neuen Streitwertkatalog finden Sie auf den Seiten des BVerwG.