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NVwZ Nachrichten

Ex-IS-Deutschland-Chef scheitert mit Klage gegen Ausweisung

Von Redaktion beck-aktuell (ergänzt durch Material der dpa) | Jun 16, 2025
Einst galt er als Deutsch­land-Chef der Ter­ror­mi­liz IS: Der als Ter­ro­rist ver­ur­teil­te Abu Walaa ist mit sei­ner Klage gegen seine Aus­wei­sung ge­schei­tert. Ab­ge­scho­ben wer­den kann er aber noch nicht.

Er galt als Deutschland-Chef der Terrorgruppe Islamischer Staat: Der als IS-Terrorist zu zehneinhalb Jahren Haft verurteilte Abu Walaa hat den Prozess gegen seine Ausweisung aus Deutschland verloren. Das VG Düsseldorf wies die Klage des 41-Jährigen zurück (Urteil vom 11.06.2025 – 27 K 7349/23). Er kann noch Antrag auf Zulassung der Berufung stellen.

Das Ausweisungsinteresse überwiege durch zwingende Gründe der nationalen Sicherheit, so die Richterin. Eine glaubhafte Abkehr von seiner damaligen Haltung als IS-Terrorist und eine Deradikalisierung seien nicht zu erkennen. Es bestehe Wiederholungsgefahr. Die Belange seiner sieben Kinder, die alle die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, müssten dahinter zurückstehen.

Über seine Abschiebung muss in einem abgetrennten Verfahren entschieden werden. Derzeit würde diese wohl an der fehlenden diplomatischen Zusage des Irak scheitern, den 41-Jährigen nicht hinzurichten. Zudem muss noch über einen Asylfolgeantrag Abu Walaas entschieden werden, der noch bis Mai 2027 seine Strafe absitzen muss.

Aufenthaltsbeschränkung nicht zu beanstanden

Abu Walaa ist verpflichtet, sich nach der Haftentlassung ausschließlich in einer bestimmten Stadt aufzuhalten und sich täglich bei der Polizei zu melden. Auch das hält das VG Düsseldorf für rechtens. Auch habe ihm die Ausländerbehörde weitgehend die Benutzung von (Mobil-)Telefonen und sonstigen elektronischen Kommunikationsmitteln untersagen dürfen.

Die Aufenthaltsbeschränkung diene dazu, dem 41-Jährigen den Rückfall in die islamistisch-salafistische Szene zu erschweren. Dass er sich daran halte, werde durch die Meldeauflage überwacht. Die Untersagung der Nutzung diverser Kommunikationsmittel erachtete das Gericht für notwendig, um eine erhebliche Gefahr für die innere Sicherheit sowie Leib und Leben Dritter abzuwehren. So werde es Abu Walaa, der vor seiner Inhaftierung über eine große Reichweite in den sozialen Medien verfügt habe, erschwert, sein staatsgefährdendes Handeln – etwa zur Begehung von Anschlägen in Deutschland aufzurufen – im Fall eines Wiedereintritts in die islamistische Szene erneut aufzu­nehmen.

41-Jähriger hält sich in Verhandlung bedeckt

Abu Walaa war Imam der Moschee des inzwischen verbotenen Vereins Deutschsprachiger Islamkreis Hildesheim. Inzwischen befindet er sich in einem Aussteigerprogramm. Zuletzt hatte er sich vom Dschihadismus distanziert. Er war im Juli 2001 als Asylsuchender nach Deutschland gekommen und hat sieben Kinder mit zwei Frauen in Deutschland.

Der 41-Jährige wollte sich in der Verhandlung weder zum Umgang mit seinen Kindern noch zu seiner aktuellen Sicht auf seine Straftaten äußern. Seine Anwältin hatte vergeblich eine Aussetzung des Verfahrens beantragt.

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