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NVwZ Nachrichten

Dobrindt: EuGH soll Thema Zurückweisungen klären

Von Redaktion beck-aktuell (ergänzt durch Material der dpa) | Jun 16, 2025
Bun­des­in­nen­mi­nis­ter Alex­an­der Dobrindt (CSU) hält trotz einer ent­ge­gen­ste­hen­den Ge­richts­ent­schei­dung am har­ten Kurs an den Gren­zen fest. Er will not­falls den EuGH über die um­strit­te­nen Zu­rück­wei­sun­gen ent­schei­den las­sen.

Das VG Berlin habe in seiner jüngsten Entscheidung angemerkt, dass die Begründung für die Anwendung von Art. 72 AEUV – einer Ausnahmeregel im Europäischen Recht, auf die die Zurückweisungen gegründet wurden – nicht ausreichend sei, sagte Dobrindt den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. "Wir werden eine ausreichende Begründung liefern, aber darüber sollte der Europäische Gerichtshof entscheiden."

Dobrindt sagte weiter: "Ich bin der Überzeugung, dass wir uns mit unseren Maßnahmen innerhalb des europäischen Rechts bewegen." Man müsse die Migrationswende auch herbeiführen, um zu vermeiden, dass politische Kräfte wie die AfD in die Lage kämen, radikale Lösungen umzusetzen. Ein mögliches Veto des EuGH gegen Zurückweisungen würde er aber "selbstverständlich" akzeptieren, so der Innenminister.

Das VG Berlin hatte in einer Eilentscheidung festgestellt, die Zurückweisung dreier Somalier bei einer Grenzkontrolle am Bahnhof Frankfurt (Oder) sei rechtswidrig. Ohne eine Klärung, welcher EU-Staat für einen Asylantrag der Betroffenen zuständig sei, dürften sie nicht abgewiesen werden. Die drei Somalier sind mittlerweile in Berlin.

Dobrindt hatte am 7. Mai intensivere Grenzkontrollen verfügt. Gleichzeitig ordnete er an, künftig sollten auch Asylsuchende an der Grenze zurückgewiesen werden können. Nicht nur Dobrindt, sondern zuletzt auch Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) erklärte, an der Zurückweisung Asylsuchender an der Grenze auch nach der Verwaltungsgerichtsentscheidung festzuhalten

Beide handelten sich damit die Kritik der Neuen Richter*innenvereinigung ein. Der Verband erinnerte die Bundesregierung an rechtsstaatliche Prinzipien. Ein Rechtsstaat könne nur funktionieren, wenn seine Akteure sich an geltendes Recht halten. Gerichtsentscheidungen seien als bindend zu akzeptieren.

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