chb_rsw_logo_mit_welle_trans
Banner Jubiläumslogo

NVwZ Website Banner Newsletter

Der schnelle Überblick per E-Mail

Immer auf dem Laufenden mit dem kostenlosen NVwZ-Newsletter: Dieser informiert Sie pünktlich über das neue Heft und punktet mit einer qualifizierten Inhaltsübersicht mit Abstracts der Aufsätze und den amtlichen Leitsätzen der Rechtsprechung. Selbstverständlich vollverlinkt zu beck-online. Ideal für den schnellen Überblick auf dem Smartphone!

Gleich anmelden und von den Vorteilen profitieren!

NVwZ Nachrichten

BKA-Gesetz und Vaterschaftsanerkennung: Verfassungswidrige Vorschriften bleiben länger anwendbar

Von Redaktion beck-aktuell (dpa) | Jun 16, 2025
Im ver­gan­ge­nen Jahr er­klär­te das BVerfG in zwei Ur­tei­len be­stimm­te Vor­schrif­ten im Bun­des­kri­mi­nal­amts­ge­setz sowie zur Va­ter­schafts­an­fech­tung für ver­fas­sungs­wid­rig. Nun räumt es dem Ge­setz­ge­ber mehr Zeit für eine Neu­re­ge­lung ein.

Das BVerfG hat Übergangsregelungen aus zwei früheren Entscheidungen verlängert (Beschlüsse vom 03.06.2025 - 1 BvR 1160/19 und 1 BvR 2017/21). Das BKA-Ge­setz gibt dem Bun­des­kri­mi­nal­amt weit­rei­chen­de Möglichkeiten zur Be­kämp­fung von Ter­ror und or­ga­ni­sier­ter Kri­mi­na­li­tät. Das BVerfG hatte zwei BKA-Be­fug­nis­se zur Da­ten­er­he­bung und -spei­che­rung als teil­wei­se ver­fas­sungs­wid­rig be­an­stan­det. In der zweiten Entscheidung ging es um die Rechte leib­li­cher Väter. Laut BVerfG müs­sen sie ein ef­fek­ti­ves Recht haben, die Va­ter­schaft eines an­de­ren Man­nes an­zu­fech­ten. 

In beiden Fällen sollten die für verfassungswidrig erklärten Normen bis zu einer Neuregelung zunächst weiter gelten - aber höchstens bis zum 31. Juli beziehungsweise 30. Juni 2025. Diese Fristen haben die Karlsruher Richterinnen und Richter nun auf Anregung von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) jeweils bis zum 31. März 2026 verlängert, wie das Gericht mitteilt. Merz habe erklärt, dass es in der letzten Legislaturperiode bereits Entwürfe für entsprechende Änderungsgesetze gegeben habe, diese wegen des vorzeitigen Endes der Wahlperiode aber nicht mehr verabschiedet werden konnten. Die anderen Verfahrensbeteiligten traten einer Verlängerung laut Gericht nicht grundsätzlich entgegen.

Anzeigen:

NvWZ Werbebanner
VerwaltungsR PLUS Werbebanner

BECK Stellenmarkt

Teilen:

Menü