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NVwZ Nachrichten

Verfassungsschutz darf Südwest-AfD beobachten

Von Redaktion beck-aktuell (dpa) | Mrz 21, 2025
Seit 2022 be­ob­ach­tet der In­lands­ge­heim­dienst die AfD in Baden-Würt­tem­berg. Die Par­tei wehrt sich vor Ge­rich­ten - und er­lei­det eine Schlap­pe nach der an­de­ren.

Der Verfassungsschutz darf den baden-württembergischen Landesverband der AfD weiterhin als rechtsextremistischen Verdachtsfall einstufen und beobachten. Das VG Stuttgart wies eine entsprechende Klage der AfD ab (Urteil vom 18.03.2025 - 1 K 20/25). Die Berufung sei zugelassen worden, so das Gericht. Die schriftlichen Entscheidungsgründe liegen noch nicht vor.

Zuvor hatte das Gericht bereits im Eilverfahren in dieser Sache gegen die AfD entschieden. Auch vor dem VGH Mannheim erlitt der Landesverband im Eilverfahren eine Schlappe. Weil Mitglieder der AfD für "einen ethnischen Volksbegriff" einträten, gebe es tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen, so der VGH damals.

Das Landesamt für Verfassungsschutz beobachtet den AfD-Landesverband seit 2022 als Verdachtsfall. Die Einstufung bedeutet, dass der Geheimdienst die AfD genauer unter die Lupe nehmen darf. Er darf dazu unter strengen Voraussetzungen Mitglieder observieren, Telefone überwachen sowie Informantinnen und Informanten anwerben. Der Landesverband klagte gegen die Beobachtung durch das Landesamt sowie deren öffentliche Bekanntgabe. Aus Sicht der Südwest-AfD wird der Inlandsgeheimdienst zur Diskreditierung politischer Konkurrenten instrumentalisiert (Urteil vom 18.03.2025 - 1 K 20/25).

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Boehme-Neßler, Beobachtung der AfD – Scheitern am Paradox der wehrhaften Demokratie, NVwZ-Beilage 2024, 89


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