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Thüringer AfD will Verfassungsschutz unter die Lupe nehmen

Von Redaktion beck-aktuell (dpa) | Mrz 11, 2025
Die AfD in Thü­rin­gen wird seit Jah­ren vom Lan­des­ver­fas­sungs­schutz be­ob­ach­tet und als rechts­ex­tre­mis­tisch ein­ge­stuft. Nun will sie im Land­tag die Ar­beit des Ver­fas­sungs­schut­zes und sei­nes Prä­si­den­ten prü­fen las­sen und setzt einen U-Aus­schuss ein.

Die Landtagspartei setzt den Untersuchungsausschuss zur Arbeit des Inlandsgeheimdienstes im Alleingang ein. Im Fokus soll das Agieren von Landesverfassungsschutzpräsident Stephan Kramer stehen, wie aus dem AfD-Antrag hervorgeht, der im Parlament beschlossen wurde. Das Gremium soll beispielsweise klären, ob Kramer sein Amt zu politischen Zwecken missbraucht habe. Der AfD-Abgeordnete Stefan Möller sagte, man nutze den Untersuchungsausschuss, um "die Machenschaften" von Kramer und Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) zu beleuchten.

Bei der Landtagswahl im Herbst 2024 war die AfD mit ihrem Thüringer Chef Björn Höcke stärkste Kraft geworden und hat nun im Landtag so viele Sitze, dass sie allein Untersuchungsausschüsse einsetzen kann. Die anderen Fraktionen können dies nicht verhindern.

Die Höcke-AfD wird seit März 2021 vom Thüringer Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft und beobachtet. "Wir werden diesen Untersuchungsausschuss nutzen, um über die Gefährlichkeit und die Gefahr der AfD aufzuklären", kündigte die Thüringer Linke-Abgeordnete Katharina König-Preuss an.

AfD will Kontrolle über Verfassungsschutz

Dank ihrer Sperrminorität im Thüringer Landtag blockiert die AfD zudem seit Monaten demokratische Prozesse, wie die Besetzung des Richterwahlausschusses, um damit Positionen in wichtigen Gremien zu erpressen. Unter anderem will sie Sitze in der sogenannten Parlamentarischen Kontrollkommission, die den Verfassungsschutz kontrolliert.

Der Landtag verabschiedete deshalb zwei Gesetzesänderungen, um eine Blockade der AfD zu verhindern. Künftig ist keine Zweidrittelmehrheit mehr nötig, um Mitglieder für die parlamentarische Kontrollkommission und für die sogenannte G10-Kommission zu wählen, die über Abhörmaßnahmen entscheidet. Die Änderungen wurden mit Stimmen von CDU, BSW, Linke und SPD angenommen, die AfD stimmte dagegen.

Regeln nach chaotischer Landtagssitzung geändert

Nach den Erfahrungen bei der ersten Landtagssitzung nach der Wahl im Herbst 2024 änderten die Abgeordneten von CDU, BSW, Linke und SPD die Geschäftsordnung des Landtags. Die Sitzung geriet damals unter der Leitung des Alterspräsidenten Jürgen Treutler (AfD) zum Polit-Debakel. Das Spektakel landete sogar vor dem Verfassungsgerichtshof, der dem Agieren von Treutler ein Stopp-Schild zeigte.

Künftig soll nicht mehr der älteste Abgeordnete die erste Sitzung des Parlaments leiten, sondern der Dienstälteste. Die Änderung bedeutet zugleich eine Anpassung an die Regeln im Bundestag.

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