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Sondersitzungen zum Finanzpaket: AfD-Abgeordneter und Linke reichen Klage ein

Von Redaktion beck-aktuell (dpa) | Mrz 11, 2025
Über die Fi­nanz­plä­ne von Union und SPD soll noch der alte Bun­des­tag ent­schei­den. Nun haben der AfD-Ab­ge­ord­ne­te Chris­ti­an Wirth und die Linke Eil­an­trä­ge beim BVerfG ein­ge­reicht.

Um die geplanten Sondersitzungen des alten Bundestags zu verhindern, hat Wirth einen Eilantrag in Karlsruhe eingereicht. In den beiden Sitzungen am 13. Und am 18. März sollen nach dem Willen von Union und SPD ein milliardenschweres Sondervermögen und eine Reform der im Grundgesetz verankerten Schuldenbremse beschlossen werden. Ziel sind Investitionen in Infrastruktur und Verteidigung.

Wirth erklärte in einer Mitteilung, das BVerfG müsse die Frage klären, was ein alter Bundestag zwischen der Bundestagswahl und der Konstituierung des neuen Bundestags noch beschließen dürfe. Vier weitere AfD-Abgeordnete hätten sich seiner Organklage angeschlossen. Laut der von Wirth veröffentlichten Klageschrift sehen sich die Kläger in ihren Abgeordnetenrechten verletzt.

AfD-Vize und Fraktionsjustiziar Stephan Brandner sagte der Deutschen Presse-Agentur zu dem Vorgehen des Abgeordneten Wirth, natürlich könne jeder klagen, wie er wolle. "Der Kollege Wirth hat sofort geklagt. Wir halten das aber für den nicht so sicheren Weg", sagte Brandner. "Wenn man gleich zum Bundesverfassungsgericht geht, besteht die Gefahr, dass das Gericht sagt: Wir beschäftigen uns damit nicht - ihr hättet ja erst einmal selber eine Einigung versuchen können."

Linke ebenfalls mit Eilantrag*

Später am Montag zog die Linke nach und startete ebenfalls ein Eilverfahren in Karlsruhe. Wie die amtierende Fraktionsführung mitteilte, stellten einzelne Bundestagsabgeordnete und die künftige Fraktion in Karlsruhe den Antrag auf eine einstweilige Anordnung.

Ziel ist es zu erreichen, dass der alte Bundestag nach der für Freitag geplanten Feststellung des Endergebnisses der Bundestagswahl nicht mehr zu Sondersitzungen einberufen werden darf. In der Begründung des Antrags heißt es, die neuen Abgeordneten sähen sich in ihren Mitwirkungsrechten verletzt. Der amtierende Fraktionschef Sören Pellmann sprach von einer Entmündigung.

Pellmann kündigte zudem an: "Ob wir darüber hinaus auch zum übereilten Beschluss- und Gesetzgebungsvorhaben juristisch weiter vorgehen werden, da sind wir noch in der Prüfung." Dem Vernehmen nach soll dies bis Mitte der Woche entschieden werden.

Die Linke hat signalisiert, dass sie - im neuen Bundestag - für Gespräche über eine Abschaffung oder Reform der Schuldenbremse zur Verfügung stünde. Das bekräftigte die amtierende Co-Fraktionschefin Heidi Reichinnek und begrüßte die Ansage der Grünen, das Vorgehen von Union und SPD so nicht mitzutragen. Zwar ist die Linke gegen stark erhöhte Verteidigungsausgaben. Auf Nachfrage deutete Reichinnek aber an, dass eine Mitwirkung bei der Reform der Schuldenbremse daran nicht unbedingt scheitern würde.

Bas hält an Sondersitzungen fest

Die AfD-Fraktion hatte Bundestagspräsidentin Bärbel Bas am Freitag aufgefordert, die zwei geplanten Sondersitzungen des alten Bundestags abzusagen. Die Fraktion setzte Bas dazu eine Frist bis Montag und will dann ebenfalls vor das BVerfG ziehen.

Doch Bas wird an den Terminen festhalten. "Ich kann die Sitzung nicht absagen, weil ein Drittel der Abgeordneten nach Artikel 39 des Grundgesetzes eine Sondersitzung beantragen kann", sagte sie dem ARD-Morgenmagazin. Zur Anmeldung der Sondersitzungen haben die Fraktionen von Union und SPD im alten Bundestag genügend Abgeordnete. "Insofern bin ich verpflichtet, diese Sitzung einzuberufen", sagte Bas.

SPD und Union hatten bei ihren Sondierungen zur Bildung einer möglichen neuen Bundesregierung den Infrastruktur-Sondertopf in Höhe von 500 Milliarden Euro vereinbart sowie eine Lockerung der Schuldenbremse. Die Pläne erfordern eine Grundgesetzänderung, für die in Bundestag und Bundesrat Zweidrittelmehrheiten nötig sind. Im neuen Bundestag, der sich am 25. März zu seiner Auftaktsitzung trifft, kommen Union, SPD und Grüne wegen der Zugewinne von AfD und Linken nicht mehr auf eine solche Mehrheit. 

(* Die Meldung wurde nach der Entscheidung der Linken, ebenfalls einen Eilantrag einzureichen, aktualisiert. 10.03.2025, 17:09h, jvh)

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