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Redaktion beck-aktuell (dpa) | Feb 28, 2025
Die Sparkasse Chemnitz muss der rechtsextremen Kleinstpartei Freie Sachsen ein Girokonto zu üblichen Konditionen einrichten. Das hat das VG Chemnitz nach jahrelangem Streit entschieden.
Das öffentlich-rechtliche Kreditinstitut hatte der Kleinstpartei ein solches Konto verweigert. "Das Parteiprogramm bedroht massiv die Grundrechte unserer Mitarbeiter und Kunden", erklärte ein Sprecher zur Begründung. Das Gericht hatte jedoch schon 2021 die Sparkasse per einstweiliger Anordnung verpflichtet, den Freien Sachsen ein Konto einzurichten.
Das bestätigten die Richter nun durch ihr Urteil. In der schriftlichen Begründung, die der dpa vorliegt, verweisen sie darauf, dass die Partei einen Anspruch auf Gleichbehandlung habe und die Sparkasse auch für andere Parteien Konten führe. Zudem sei die Partei bei ihrer Arbeit auf die Teilnahme am bargeldlosen Zahlungsverkehr angewiesen.
Mit Blick auf rechtsextremistische Ziele und Aktionen der Freien Sachsen argumentieren die Richter, dass allein das BVerfG eine Verfassungswidrigkeit von Parteien feststellen könne. Dies sei bisher bei den Freien Sachsen nicht der Fall. Daher könne die Sparkasse eine Kontoeröffnung nicht mit Verweis auf verfassungsfeindliche Ziele der Partei verweigern.
Die Sparkasse Chemnitz hat angekündigt, mit den Gebühren, die die Freien Sachsen für ihr Konto zahlen müssen, Projekte für Vielfalt und Demokratie zu unterstützen. Im vergangenen Jahr seien sie an ein Projekt für queere Flüchtlinge und Migranten in Chemnitz geflossen, hieß es. Auf Nachfrage erklärte ein Sprecher, dass die Sparkasse Chemnitz das Urteil akzeptiere und nicht weiter dagegen vorgehen werde. Man respektiere das Grundgesetz und die Argumentation der Richter, hieß es (Urteil vom 27.02.2025).
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VG Dresden, Partei, Girokonto, Leistungsgewährung, rechtsextremistischer Hintergrund, Gleichbehandlung, BeckRS 2013, 46891
VG Göttingen, Eröffnung eines Girokontos für eine politische Partei, BeckRS 2009, 35621