chb_rsw_logo_mit_welle_trans
Banner Jubiläumslogo

NVwZ Website Banner Newsletter

Der schnelle Überblick per E-Mail

Immer auf dem Laufenden mit dem kostenlosen NVwZ-Newsletter: Dieser informiert Sie pünktlich über das neue Heft und punktet mit einer qualifizierten Inhaltsübersicht mit Abstracts der Aufsätze und den amtlichen Leitsätzen der Rechtsprechung. Selbstverständlich vollverlinkt zu beck-online. Ideal für den schnellen Überblick auf dem Smartphone!

Gleich anmelden und von den Vorteilen profitieren!

NVwZ Nachrichten

Auch auf dem Dorf: Keine Minischweine im Wohngebiet

Von OVG Koblenz | Feb 26, 2025
Ein Ehe­paar darf auch wei­ter­hin keine so­ge­nann­ten Mi­ni­pigs im Gar­ten ihres Wohn­hau­ses hal­ten. Das OVG Ko­blenz be­stä­tig­te, dass aus­ge­wach­se­ne Mi­ni­pigs mit einem Ge­wicht von 65 bis zu 150 kg keine Klein­tie­re im "Hand­ta­schen­for­mat" mehr sind, die in einem all­ge­mei­nen Wohn­ge­biet ge­hal­ten wer­den kön­nen.

Das Ehepaar aus Haßloch – auch bekannt als das größte Dorf Deutschlands – hielt in seinem Garten seit 2022 zwei sogenannte Minischweine – beide etwa 70 kg schwer. Das Grundstück lag in einem allgemeinen Wohngebiet. Nachdem sich Anwohner über Geräusch- und Geruchsbelästigungen beschwerten, forderte der Landkreis die Halter Ende 2023 auf, die beiden Schweine samt Hütte und Gehege vom Grundstück zu entfernen. Das Paar berief sich darauf, dass sie keine üblichen Hausschweine, sondern Minischweine halten würden, also Kleintiere. Sie dienten auch als Therapietiere für die behinderte Tochter.

Widerspruch und Klage scheiterten: Das VG Neustadt an der Weinstraße untersagte die Schweinehaltung auf dem Grundstück des Wohnhauses nach § 81 S. 1 LBauO RhPF, da es sich bei den Minischweinen nicht um Kleintiere handele. § 14 BauNVO erlaube dort zwar unter gewissen Bedingungen das Halten von Kleintieren – etwa Katzen und Hunden – in untergeordneten Nebenanlagen. Kleintiere im "Handtaschenformat" seien Minischweine aber keinesfalls. Ausgewachsene Minipigs erreichten Gewichte von 65 bis 150 kg und damit sogar mehr als Hängebauchschweine, die etwa 70kg erreichten. Im Übrigen sei nicht ersichtlich, dass die Schweine als Therapietiere ausgebildet worden seien.

Das OVG Koblenz hatte keine Bedenken gegen die Argumentation des VG (Beschluss vom 5.2.2025 – 8 A 11067/24.OVG). Die Nutzungsuntersagungsverfügungen seien rechtmäßig. Ausschlaggebend dafür war aber nicht die Anzahl der gehaltenen Schweine oder die von ihnen verursachte Belästigung, sondern der sich daraus ergebende Verstoß gegen den Gebietserhaltungsanspruch der Nachbarn. So sei in durch Wohnnutzung geprägten Baugebieten die Haltung von Ziegen, Schafen und Schweinen in der heutigen Zeit nicht mehr üblich und unzulässig.

Im Einzelfall könne die Entscheidung auch anders ausfallen, wenn eine konkrete Betrachtung ergebe, dass in der Nachbarschaft vergleichbare Nutzungen vorhanden seien. Hier hatte die Gemeinde die Haltung von Eseln, Ziegen und Schweinen in gesonderten Ställen in der näheren Umgebung des klägerischen Grundstücks aber nicht vorgesehen. Daran ändere auch nichts, dass Haßloch ursprünglich einen dörflichen Charakter gehabt habe.

Der OVG-Senat betonte: Dem Ehepaar sei nicht das Halten der Schweine insgesamt, sondern nur auf dem konkreten und für die Haltung nicht geeigneten Grundstück untersagt worden. Danach stehe es den Eheleuten offen, ein anderes geeignetes Grundstück in Haßloch oder Umgebung zu finden, auf dem die Minischweine gehalten werden könnten. Dafür gebe es sowohl im Ort selbst als auch in der Umgebung noch eine Vielzahl von Dorfgebieten bzw. Gemengelagen mit Dorfcharakter (Beschluss vom 05.02.2025 - 8 A 11067/24.OVG).

Mehr zum Thema

Aus der Datenbank beck-online

VG Neustadt a.d. Weinstraße, Zulässigkeit der Haltung von Minischweinen in einem allgemeinen Wohngebiet, BeckRS 2024, 23638 (Vorinstanz)

OVG Koblenz, Abrissverfügung für Wochenendhaus, BeckRS 2024, 19588

VG Minden, Private Haltung von Waschbären im Gewerbegebiet, BeckRS 2024, 17360


Kommentar abgeben

Anzeigen:

NvWZ Werbebanner
VerwaltungsR PLUS Werbebanner

BECK Stellenmarkt

Teilen:

Menü