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NVwZ Nachrichten

Gesetz zu besserem Schutz von Frauen vor Gewalt soll kommen

Von Redaktion beck-aktuell 2025 (dpa) | Jan 29, 2025
Die Hür­den für eine Ver­stän­di­gung mit der Union schie­nen groß, doch am Ende hat es doch ge­reicht: Ein neues Ge­setz soll Frau­en, die Ge­walt er­fah­ren, einen Rechts­an­spruch auf Schutz ga­ran­tie­ren.

Die Fraktionen von SPD, Grünen und Union haben sich auf ein Gesetz geeinigt, das Betroffenen von Gewalt künftig einenRechtsanspruch auf Schutz garantieren soll. Das geht aus einer gemeinsamen Presseerklärung hervor, die die Fraktionen am Mittwoch versendet haben. Demnach soll der Regierungsentwurf für ein sogenanntes Gewalthilfegesetz noch in dieser Woche im Bundestag verabschiedet werden.

Er sieht unter anderem für von Gewalt betroffene Frauen und Kinder einen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung vor. Die Länder sollen dazu verpflichtet werden, ausreichend Schutz- und Beratungsangebote zu schaffen und sollen dafür vom Bund über einen Zeitraum von zehn Jahren erstmals 2,6 Milliarden Euro erhalten.

Bislang gilt bei Schutz Prinzip Hoffnung

Bislang können Betroffene von häuslicher oder geschlechtsspezifischer Gewalt nur darauf hoffen, dass ihnen geholfen wird und dass genügend Kapazitäten, etwa in Frauenhäusern, vorhanden sind. Der Anspruch soll ein verbindliches Recht auf Betreuung festlegen. Auch sollen Betroffene künftig nicht mehr die Kosten für eine Unterbringung in einer Schutzeinrichtung tragen müssen.

"Bisher hing es vom Wohnort ab, ob eine Frau Hilfe bekommt. Damit ist Schluss. Der Rechtsanspruch sorgt dafür, dass Frauen überall in Deutschland auf Unterstützung zählen können", sagte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD, Sönke Rix, der dpa. Durch neue Angebote in den Ländern würden Frauenhäuser und Beratungsstellen, die seit Jahren am Limit arbeiteten, spürbar entlastet, erklärte Rix.

Gewalt gegen Frauen nimmt seit Jahren zu

Der Handlungsbedarf ist seit Jahren groß. Laut dem letzten polizeilichen Lagebild zur geschlechtsspezifischen Gewalt wurde 2023 fast jeden Tag eine Frau von einem Mann getötet, weil sie eine Frau ist. 400 Frauen pro Tag wurden Opfer von Partnerschaftsgewalt. Was die Statistik ebenfalls zeigt: In den vergangenen Jahren sind die Zahlen deutlich gestiegen – und damit auch der Bedarf an Schutz. Nach offiziellen Angaben fehlen in Deutschland mehr als 13.000 Plätze in Frauenhäusern. Eine Lücke, die Frauenverbände seit vielen Jahren beklagen.

Familienministerin Lisa Paus begrüßte die Einigung der Fraktionen als großen Fortschritt. "Hierüber wurde jahrelang in Deutschland debattiert, nun sind wir einen großen Schritt nach vorne gekommen bei der Umsetzung eines kostenlosen Rechts- und Beratungsanspruchs für Frauen."

Transfrauen und Männer nicht Teil der Einigung

Noch Anfang der Woche hatten die Fraktionen von SPD und Grünen intensiv mit der Unionsfraktion um eine Lösung gerungen. Paus hatte den Entwurf für das Gesetz erst nach dem Auseinanderbrechen der Ampel-Koalition im November ins Kabinett eingebracht und um die Unterstützung von CDU/CSU geworben.

Ein Knackpunkt war bis zuletzt unter anderem die Frage, ob der künftige Schutzanspruch auch Transfrauen umfassen sollte. SPD und Grüne hatten sich dafür eingesetzt, die Union lehnte das ab – und setzte sich damit letztendlich durch. Aus der Unionsfraktion hieß es, der Schutz gelte nur für das biologische Geschlecht Frau und umfasse keine Transpersonen. Auch für Männer, die von Gewalt betroffen sind, gelte das künftige Gesetz nicht. "Zentral für uns als CDU/CSU ist, dass der Schutz von Frauen und Kindern bei diesem Vorhaben im Mittelpunkt steht", erklärte die familienpolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Silvia Breher.

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