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NVwZ Nachrichten

Menschenrechtsinstitut sieht Voraussetzungen für AfD-Verbot erfüllt

Von Redaktion beck-aktuell (dpa) | Jan 24, 2025
Das Deut­sche In­sti­tut für Men­schen­rech­te hält die frak­ti­ons­über­grei­fen­de In­itia­ti­ve von Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­ten für ein Ver­bot der AfD für aus­sichts­reich. "Das In­stru­ment des Ver­bots­ver­fah­rens einer Par­tei ist aus his­to­ri­scher Er­fah­rung für eine Si­tua­ti­on wie die jet­zi­ge ge­schaf­fen wor­den", heißt es in einer Mit­tei­lung des In­sti­tuts.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) ist eine unabhängige nationale Menschenrechtsinstitution. Es wird vom Bundestag finanziert. Das Institut setzt sich nach eigenen Angaben unter anderem dafür ein, dass Deutschland die Menschenrechte im In- und Ausland einhält und fördert.

AfD hat sich seit 2023 "weiter radikalisiert"

Bereits in einer Analyse vom Juni 2023 habe das Institut die Auffassung vertreten, dass die AfD aufgrund "ihrer Gefährlichkeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung" durch das BVerfG verboten werden könnte. "Die Partei hat sich seither weiter radikalisiert", heißt es in der Mitteilung des DIMR.

Ein Antrag von mehr als 100 Bundestagspolitikern verschiedener Fraktionen für ein AfD-Verbotsverfahren soll in der kommenden Woche erstmals im Plenum debattiert werden. Das teilten die Initiatoren des Gruppenantrags, Carmen Wegge (SPD), Marco Wanderwitz (CDU), Till Steffen (Grüne), Martina Renner (Linke) und Stefan Seidler (SSW) am
Montag mit.

Bundestagsvizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt spricht sich klar dafür aus, noch vor der Neuwahl des Bundestages über einen Bundestagsantrag zu einem AfD-Verbotsverfahren zu entscheiden. "Die AfD hetzt zunehmend offen gegen Menschen, die nicht in ihr Weltbild passen, und greift unseren Rechtsstaat sowie unsere Verfassung aggressiv an", sagte die Grünen-Politikerin dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Sie fügte hinzu: "In der kommenden Sitzungswoche
müssen wir als Bundestag Verantwortung für den Schutz unserer Demokratie übernehmen und den Weg nach Karlsruhe ebnen."

DIMR: Auch Bundesrat und Bundesregierung sollten tätig werden

Ein Parteienverbot kann von Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung beim BVerfG beantragt werden. Mit ihrer Vorlage will die parteiübergreifende Gruppe einen entsprechenden Bundestagsbeschluss erreichen. Ob der Antrag eine Mehrheit finden wird, ist offen. Die Richter in Karlsruhe würden dann prüfen, ob die AfD nach Art. 21 GG verfassungswidrig ist. Ihr müsste in einem solchen Verfahren nachgewiesen werden, dass sie aggressiv-kämpferisch gegen die Verfassung vorgeht.

Abgeordnete um die Grünen-Politikerin Renate Künast haben im Bundestag einen anderen Antrag eingebracht. Dieser sieht zunächst eine Beauftragung von Gutachtern durch die Präsidentin des Bundestags vor. Diese sollten nach den Vorstellungen der Antragsteller erst die Erfolgsaussichten eines AfD-Verbotsantrags prüfen. Das Bundesamt für
Verfassungsschutz beobachtet die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall.

Das DIMR hielte es für sinnvoll, wenn nicht nur der Bundestag die Initiative für ein Verbotsverfahren aufgreifen würde, sondern Bundesrat und Bundesregierung ebenfalls tätig werden würden, also alle Antragsberechtigten ein Verbotsverfahren beim BVerfG anstreben. Das "wäre das gebotene starke Signal".

Weiterführende Links

Aus der Datenbank beck-online

Heußner, Die AfD Thüringen auf dem Weg zu einem Parteiverbot?, NJOZ 2024, 993

Boehme-Neßler, Beobachtung der AfD – Scheitern am Paradox der wehrhaften Demokratie, NVwZ-Beilage 2024, 89

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