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Redaktion beck-aktuell (dpa) | Dez 10, 2024
Inzwischen gibt es viele, die an der Verfassungsmäßigkeit der AfD zweifeln. Eine Gruppe von Grünen-Abgeordneten will nun ein Gutachten dazu in Auftrag geben, ob ein Verbotsantrag Aussicht auf Erfolg hätte.
Der Antrag aus den Reihen der Grünen unterscheidet sich damit von dem bereits angekündigten Vorstoß der Gruppe um den CDU-Abgeordneten Marco Wanderwitz für ein AfD-Verbot. Über beide Anträge könnte in der nächsten Sitzungswoche in erster Lesung beraten werden. Allerdings steht die Tagesordnung für die Woche vor Weihnachten noch nicht final fest.
Zu den Initiatorinnen und Initiatoren des neuen Antrags gehört die Grünen-Abgeordnete Renate Künast. Sie sagt, ein Parteiverbotsverfahren könne nur Erfolg haben, wenn eine umfassende Grundlage an belastbaren Beweisen vorliege. Deshalb sollten mit Sorgfalt rechtlich wirksame Belege gesammelt und geprüft werden – "auf dieser Grundlage wollen wir dann über die Einleitung des Verfahrens entscheiden".
Verfassungsrechtler empfahlen bereits Verbotsantrag
Die Befürworter eines AfD-Verbotsverfahrens um Wanderwitz wollen dagegen direkt vom BVerfG prüfen lassen, ob die AfD verfassungswidrig ist. Der AfD müsste im Verfahren nachgewiesen werden, dass sie aggressiv-kämpferisch gegen die Verfassung vorgeht.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet die Partei als rechtsextremistischen Verdachtsfall. Ein Parteiverbot kann von Bundestag, Bundesrat oder der Bundesregierung beim BVerfG beantragt werden. Ziel der Gruppe um Wanderwitz ist es, dass der Bundestag einen entsprechenden Beschluss fasst. Auch diverse Verfassungsrechtlerinnen und Verfassungsrechtler empfahlen zuletzt einen Parteiverbotsantrag.