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Redaktion beck-aktuell (dpa) | Dez 06, 2024
Die Union will Telekommunikationsanbieter verpflichten, zur Verbrechensbekämpfung bestimmte Daten für drei Monate zu speichern. Ob es dazu in dieser Wahlperiode noch eine Reform gibt, ist allerdings mehr als fraglich. Der seit Jahren andauernde Streit ging im Bundestag jedenfalls weiter.
Neben dem Antrag der Unionsfraktion, nach dem Daten, die zur Identifizierung eines Tatverdächtigen führen können, "zum Zwecke der Bekämpfung schwerer Kriminalität sowie zur Verhütung schwerer Bedrohungen der öffentlichen Sicherheit für drei Monate im Inland zu speichern" sind, stand erneut das von der FDP vorgeschlagene und favorisierte "Quick-Freeze"-Verfahren zur Debatte. Bei diesem werden Daten erst dann gespeichert, wenn ein Verdacht auf eine Straftat von erheblicher Bedeutung besteht.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) und andere SPD-Politiker haben sich zwar für eine rechtssichere Form der Speicherung von IP-Adressen ausgesprochen. Mit ihrem verbliebenen Koalitionspartner, den Grünen, gibt es dazu jedoch keinen Konsens. Helge Limburg (Grüne) sagte in der Debatte, es sei falsch, diejenigen für eine differenzierte Abwägung zu diskreditieren, die aus Gründen der Verhältnismäßigkeit dagegen seien, anlasslos alle Menschen in ihren Grundrechten einzuschränken.
Boris Rhein, CDU-Ministerpräsident von Hessen, sagte, die Verbreitung von Darstellungen des sexuellen Missbrauchs von Kindern seien ein Massenphänomen. Ohne eine Verpflichtung der Kommunikationsanbieter zur Speicherung der IP-Adressen sei eine effektive Strafverfolgung hier nicht möglich. "Quick-Freeze" sei wirkungslos und "großer Quatsch". Falsch verstandene Liberalität schütze die Falschen und gefährde Minderjährige. Rhein hatte schon früher deutliche Worte gegen das "Quick-Freeze"-Verfahren gefunden.
Zahlreiche Zwischenrufe in Debatte
Während der Debatte gab es zahlreiche Zwischenrufe. Die stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, Andrea Lindholz (CSU), sagte am Rednerpult: "Wer schreit, hat in der Regel unrecht, liebe SPD." Zwischenrufe kamen allerdings auch aus den Reihen der Union – vor allem während der Reden der Grünen-Politiker.
Der EuGH hatte in einem Urteil im September 2022 der Speicherung von Telekommunikationsdaten zur Aufklärung von Straftaten in Deutschland enge Grenzen gesetzt. Die Richter urteilten, die derzeit ausgesetzte Regelung zur Vorratsdatenspeicherung in Deutschland sei mit EU-Recht unvereinbar. Sie erklärten aber zugleich, dass zur Bekämpfung schwerer Kriminalität eine Vorratsspeicherung der IP-Adressen unter bestimmten Bedingungen möglich sei.
Weiterführende Links
Aus der Datenbank beck-online
EuGH, Lockerung der Voraussetzungen zur Vorratsdatenspeicherung, NJW 2024, 2099 (m. Anm. Dr. Korbinian Hartl, Dr. Paul Vogel)
"Quick-Freeze"-Verfahren: AK Vorrat warnt vor versteckter Vorratsdatenspeicherung, ZD-Aktuell 2024, 01887
Roßnagel, Vorratsdatenspeicherung – was geht noch und was nicht mehr?, ZD 2022, 650
EuGH, Verstoß der deutschen Vorratsdatenspeicherung gegen Unionsrecht, NJW 2022, 3135 (m. Anm. Roßnagel)