chb_rsw_logo_mit_welle_trans
Banner Jubiläumslogo

NVwZ Website Banner Newsletter

Der schnelle Überblick per E-Mail

Immer auf dem Laufenden mit dem kostenlosen NVwZ-Newsletter: Dieser informiert Sie pünktlich über das neue Heft und punktet mit einer qualifizierten Inhaltsübersicht mit Abstracts der Aufsätze und den amtlichen Leitsätzen der Rechtsprechung. Selbstverständlich vollverlinkt zu beck-online. Ideal für den schnellen Überblick auf dem Smartphone!

Gleich anmelden und von den Vorteilen profitieren!

NVwZ Nachrichten

Rechtsextremes Compact-Magazin erstreitet Konto-Eröffnung

Von Redaktion beck-aktuell (dpa) | Dez 05, 2024
Kein Konto für Rechts­ex­tre­me? Im Streit mit dem Ma­ga­zin Com­pact darf sich eine Spar­kas­se in Sach­sen-An­halt nicht län­ger wei­gern.

Das rechtsextreme Magazin Compact hat in Sachsen-Anhalt ein Konto einrichten können, nachdem mehrere Banken zuvor eine Kontoeröffnung abgelehnt hatten. Das OVG Magdeburg verpflichtete die Sparkasse Burgenlandkreis im November zur Eröffnung eines Girokontos (Beschluss vom 21.11.2024 – 4 M 149/24). Der Herausgeber des rechtsextremen Magazins, Jürgen Elsässer, sagte im Landtag in Potsdam, Compact habe seit dem 1. Oktober bis zur laufenden Woche keinerlei Bankverbindungen mehr gehabt und sei vom Zahlungsverkehr abgeschnitten gewesen.

Den Gerichtsbeschluss bezeichnete er als "Musterurteil", mit dem sich auch andere Medien wieder einen Bankzugang erstreiten könnten. Die Sparkasse Burgenlandkreis hatte eine Konto-Eröffnung für Compact zunächst abgelehnt. Das OVG hielt dies jedoch nicht für rechtmäßig. Der Gerichtsbeschluss ist unanfechtbar.

Endgültige Entscheidung zum Compact-Verbot im Februar

Gegen das Magazin mit Sitz in Falkensee (Havelland) läuft ein Verbotsverfahren. Das Compact-Verbot des Bundesinnenministeriums vom Juli war zunächst kurze Zeit später vorläufig vom BVerwG wegen Zweifeln an der Verhältnismäßigkeit ausgesetzt worden. Im Februar soll im Hauptsacheverfahren entschieden werden. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte Compact als "zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene" bezeichnet.

Das OVG entschied nach einer Beschwerde von Compact, die Konto-Verweigerung des Geldinstituts stelle eine Ungleichbehandlung dar, die nicht durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt sei. "Insbesondere stelle eine verfassungsfeindliche Zielsetzung keinen Grund zur Ungleichbehandlung durch Vorenthaltung eines Girokontos dar." Ein Verein dürfe nur unter engen Voraussetzungen verboten werden und genieße insoweit eine verfassungsrechtlich privilegierte Stellung (Beschluss vom 21.11.2024 - 4 M 149/24).


Kommentar abgeben

Anzeigen:

NvWZ Werbebanner
VerwaltungsR PLUS Werbebanner

BECK Stellenmarkt

Teilen:

Menü