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NVwZ Nachrichten

Genehmigung einer LNG-Anlage: In der Gaskrise auch ohne Umweltverträglichkeitsprüfung

Von BVerwG | Nov 18, 2024
Ohne eine Um­welt­ver­träg­lich­keits­prü­fung wurde die schwim­men­de LNG-An­la­ge, die der Spei­che­rung und Re­gasi­fi­zie­rung von ver­flüs­sig­tem Erd­gas dient, ge­neh­migt. Für die Deut­sche Um­welt­hil­fe ein No-Go. Das BVer­wG sah dies wegen der da­ma­li­gen Gas­man­gel­kri­se an­ders.

Das Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern hatte die Anlage zur Speicherung und Regasifizierung von flüssigem Erdgas befristet bis Ende 2031 genehmigt. Sie besteht aus dem Spezialschiff "Neptune", das über mehrere Transportschiffe mit LNG beliefert wurde. Inzwischen liegt die "Neptune" allerdings nicht mehr in Lubmin, sondern wurde in diesem Jahr nach Mukran auf der Insel Rügen verlegt. Dort ist sie Teil des Flüssigerdgas-Terminals "Deutsche Ostsee". Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) klagte gegen die Genehmigung, sie monierte unter anderem eine fehlende Umweltverträglichkeitsprüfung.

Als die Entscheidung für das Terminal getroffen worden sei, habe eine Gasmangellage in Deutschland geherrscht, argumentierten die Richter und Richterinnen (Urteil vom 14.11.2024 - 7 A 8.23). Die Anlage habe einen wesentlichen Beitrag zur Versorgungssicherheit leisten können. Die Genehmigung sei vollständig und verstoße nicht gegen Naturschutzrecht.

Denn einer Umweltverträglichkeitsprüfung habe es nicht bedurft. Das BVerwG verwies auf eine Ausnahmevorschrift des LNG-Beschleunigungsgesetzes, die infolge der damaligen Gaskrise, die nach dem russischen Angriffskrieg auch in Deutschland spürbar war, griff. Entsprechend der bisherigen Rechtsprechung des BVerwG sei weiterhin davon auszugehen, dass zum hier maßgeblichen Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheids im Sommer 2023 eine Gasversorgungskrise bestand, zu deren Bewältigung die "Neptune" aufgrund ihrer Regasifizierungskapazität einen wesentlichen Beitrag leisten könne. Die gesetzlich vorgesehenen Ausnahmevorschriften verstoßen dabei nicht gegen Völker- und Unionsrecht, welches selbst die Möglichkeit von einzelnen Ausnahmen vorsehe, betont das BVerwG.

Betreiber Regas sieht sich bestätigt

Das Urteil zeige, dass das genehmigte LNG-Terminal Lubmin die Umweltbelange nicht in unzulässiger Weise beeinträchtige, kommentierte Mecklenburg-Vorpommerns Umweltminister Till Backhaus (SPD) die Entscheidung. Bereits im Verwaltungsverfahren habe das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern die Belange und Interessen der Umweltverbände sowie die umweltschützenden Vorschriften umfassend und dezidiert geprüft sowie in der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung entsprechend gewürdigt.

Der Betreiber Regas verwies darauf, dass das BVerwG erstmals über die Betriebsgenehmigung eines LNG-Terminals in Deutschland geurteilt habe. Diese Entscheidung unterstreiche "die rechtskonforme Prüfung der umfangreichen und fundierten Antragsunterlagen der Deutsche ReGas durch das Amt für Landwirtschaft und Umwelt", sagte Ingo Wagner, geschäftsführender Gesellschafter der Deutschen Regas.

Die Deutsche Umwelthilfe hat auch Widerspruch gegen die Genehmigung in Mukran eingelegt und bereitet sich auf eine mögliche Klage vor, wie Constantin Zerger, Leiter Energie und Klimaschutz bei der DUH, sagte. Sollten die Einwände gegen Mukran erfolgreich sein, könnte Lubmin wieder ins Spiel kommen. Deswegen hatte der Umweltverband an der Klage gegen den - aktuell ruhenden - Betrieb dort festgehalten.

Die Bundesregierung hatte den Aufbau von LNG-Terminals an Ost- und Nordsee nach dem russischen Angriff auf die Ukraine forciert, um unabhängig von russischen Gaslieferungen zu werden. Neben Mukran gibt es auch noch schwimmende Terminals in Wilhelmshaven und Brunsbüttel. Zwei weitere sollen demnächst in Niedersachsen in Betrieb gehen.

Bereits im April 2024 ist die DUH mit einer Klage vor dem BVerwG gescheitert. Hier ging es um die Planfeststellung von Rügen bis Lubmin. Ein Jahr zuvor scheiterten sie ebenfalls mit einer Klage gegen eine LNG-Leitung vor dem BVerwG (Urteil vom 14.11.2024 - 7 A 8.23).

Weiterführende Links

Aus der Datenbank beck-online

BVerwG, Planfeststellung einer LNG-Anbindungsleitung, NVwZ-RR 2024, 938

Nohl/Nguyen, Die LNG-Verordnung – regulatorische Entwicklungen zum Zugang zu LNG-Anlagen im Überblick, ZNER 2022, 554

Rath/Ekardt, Energiekrise: Rechtsentwicklungen auf EU- und Bundesebene, NVwZ 2023, 293BVerwG

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