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Redaktion beck-aktuell | Nov 06, 2024
Das BMJ macht auf Instagram Stimmung gegen die EU. Viele User meinen, seine Kritik an einer zu bürokratielastigen Gesetzgebung aus Brüssel gehöre eher auf eine FDP-Seite als auf die des Bundesjustizministeriums. Das Ministerium zeigt sich unbeeindruckt.
1"Wir so: Bürokratieentlastungsgesetz IV, Wachstumschancengesetz, Digitalisierung von Arbeitsverträgen, Digitalisierung der Justiz" heißt es in einem Post, den das BMJ am 28. Oktober auf der Social-Media-Plattform Instagram veröffentlicht hat.
Daneben steht: "Die EU so: immer mehr Bürokratie", direkt darunter, optisch der Spalte "Die EU so" zuzuordnen, findet sich ein bekanntes Meme, das den Schauspieler Leonardo DiCaprio zeigt, wie er in seiner Rolle als Sklavenbesitzer Calvin Candie in "Django Unchained" mit süffisantem Blick sein Glas zum Toast hebt.
In der Caption weist das Ministerium vor allem auf das Bürokratieentlastungsgesetz IV hin, das gerade verabschiedet wurde. Und fügt hinzu: "Doch all das reicht nicht! Auch auf EU-Ebene müssen wir mehr für den Bürokratieabbau tun - das ist nämlich momentan nicht der Fall. Über die Hälfte der bürokratischen Lasten kommt von der EU 😩."
"Ist das Ihr Ernst?" "Ja."
Das kommt nicht bei allen Nutzerinnen und Nutzern gut an. Schließlich habe das BMJ als Staatsorgan eine Neutralitätspflicht. "Das geht gar nicht", kommentierte jemand. "Das dürfen Sie gerne als politische Partei machen, aber nicht als Ministerium." "Unsäglich, dieser Populismus durch ein Bundesministerium", schreibt ein anderer.
"Wenn man mal wieder denkt, mehr cringe geht nicht mehr, kommt das FDP-geführte BMJ daher", kommentiert jemand. Von der Kritik zeigte sich das Ministerium allerdings unbeeindruckt. Auf die Frage einer Userin, ob das der Ernst des BMJ sei, kommentierte das BMJ knapp: "Ja."
Neben dem EU-Bashing stört die Nutzerinnen und Nutzer noch ein weiterer Punkt: Das BMJ nennt auch die Digitalisierung der Justiz als Vorzeigeprojekt für den Bürokratieabbau in Deutschland. Das löste bei einigen Nutzerinnen und Nutzern offenbar ein Störgefühl aus. So schrieb einer: "Die teilweise absurde Digitalisierung der Justiz mit erheblichem Mehraufwand auf allen Ebenen als Beispiel für Bürokratieabbau zu nehmen, ist schon mutig."
Das BVerfG leitet aus Art. 21 Abs. 1 S. 1 GG ab, dass Staatsorgane im politischen Meinungskampf neutral bleiben müssen. Die Öffentlichkeitsarbeit der Regierung muss sachgerechte, objektive und neutrale Information enthalten (z.B. Beschluss vom 07.11.2025 - 2 BvQ 39/15), Regierungsmitglieder dürfen nicht zu Gunsten oder zu Lasten einer politischen Partei auf den Wahlkampf einwirken.