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NVwZ Nachrichten

CBD-Mundspray ist Lebensmittel

Von VG Düsseldorf | Okt 29, 2024
Ein CBD-Mund­pfle­ge­spray fällt unter die le­bens­mit­tel­recht­li­chen Vor­schrif­ten. Dem kann der Her­stel­ler nicht da­durch ent­ge­hen, dass er es als Kos­me­ti­kum ver­treibt. Der Ver­brau­cher gehe den­noch von einer Ver­zehr­fä­hig­keit aus, so das VG Düs­sel­dorf.

Ein Düsseldorfer Unternehmen vertrieb im Stadtgebiet sowie im Onlinehandel Hanfprodukte, darunter auch zwei CBD-Mundpflegesprays. Die Stadt Düsseldorf drohte ihm daraufhin ein Zwangsgeld an, sollte es die Produkte weiter vertreiben. Sie stützte sich dabei auf eine Allgemeinverfügung, mit der sie CBD-haltige Lebensmittel verboten hatte. Die Firma wandte ein, die Mundsprays seien Kosmetika: Die Anwendungsempfehlung gebe vor, die Sprays nach 30 Sekunden wieder auszuspucken, sodass sie nicht – wie für Lebensmittel erforderlich – in den Magen-Darm-Trakt gelangten.

Das VG folgte dieser Argumentation nicht: Unabhängig von der Anwendungsempfehlung sei zu erwarten, dass durchschnittliche Verbraucherinnen und Verbraucher das Produkt hinunterschluckten. Hierfür sprächen die Aufmachung der Sprays und ihre Beschreibung im Webshop sowie ihre Nähe zu vergleichbaren bekannten CBD-Produkten, die als Lebensmittel vermarktet würden. Auch Umfragen zur Erwartung der Verbraucherinnen und Verbraucher an derartige CBD-Produkte bestätigten dies. Ein Hersteller könne solche Produkte den lebensmittelrechtlichen Vorschriften nicht einfach dadurch entziehen, dass er sie als Kosmetikum deklariere (Urteil vom 25.10.2024 – 26 K 2072/23).

Das Gericht konnte auch nicht feststellen, dass es sich bei den Produkten um Arzneimittel handelte. Eine hinreichend gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisgrundlage für eine pharmakologische Wirkung gebe es angesichts der geringen Dosierung mit CBD (5 bzw. 10 Prozent) nicht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, das Unternehmen kann beim OVG Münster die Zulassung der Berufung beantragen (Urteil vom 25.10.2024 - 26 K 2072/23).

Weiterführende Links

Aus der Datenbank beck-online

VG Würzburg, Abgrenzung von Lebensmitteln zu kosmetischen Mitteln – hier Öle mit CBD-Gehalt, BeckRS 2022, 38638

VG Berlin, Lebensmittelrechtliche Untersagungsverfügung, BeckRS 2022, 4997

Böhm/Stadler, Cannabidiol(CBD)-haltige Produkte: Arzneimittel, Lebensmittel, Novel-Food oder Kosmetikum?, A&R 2020, 210


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