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Redaktion beck-aktuell (dpa) | Okt 04, 2024
Das Bürgergeld ist die wohl größte Sozialreform der Ampel. Für viele gilt es jedoch als zu großzügig. Die Bundesregierung bringt jetzt Verschärfungen auf den Weg.
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch eine Formulierungshilfe beschlossen, mit der die arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen der Wachstumsinitiative umgesetzt werden. Die Vorhaben der Wachstumsinitiative aus dem Bereich Arbeitsmarkt betreffen überwiegend das Bürgergeld.
Wer etwa eine zumutbare Arbeit, Ausbildung oder Maßnahme ohne triftigen Grund ablehnt, muss künftig sofort mit einer deutlicheren, nämlich 30% betragenden Kürzung der Grundsicherung für drei Monate rechnen. Bürgergeldbeziehenden, die Schwarzarbeit geleistet haben, soll die Leistung ebenfalls gemindert werden. Die Jobcenter sollen verpflichtet werden, Schwarzarbeit an die Zollverwaltung zu melden. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sagte, wer nicht mitziehe oder durch Schwarzarbeit betrüge, "muss mit härteren Konsequenzen rechnen".
Die Änderungen müssen noch im üblichen Gesetzgebungsverfahren vom Bundestag beschlossen werden. Sie sollen voraussichtlich zum Jahreswechsel in Kraft treten.
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Aus der Datenbank beck-online
Spitzlei, Das neue Bürgergeld – Paradigmenwechsel im SGB II?, NZS 2023, 121