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NVwZ Nachrichten

Parteienbündnis plant Klage gegen schärfere Cannabis-Regeln in Bayern

Von Redaktion beck-aktuell (dpa) | Okt 02, 2024
Die stren­gen baye­ri­schen Son­der­re­geln fürs Kif­fen wer­den wohl zum Fall für den Baye­ri­schen Verf­GH. Ein par­tei­über­grei­fen­des Bünd­nis kün­dig­te am Diens­tag an, eine Po­pu­lar­k­la­ge gegen das baye­ri­sche Ge­setz ein­zu­rei­chen.

Seine Argumentation: Die bayerische Staatsregierung stelle sich rechtswidrig gegen den beschlossenen Paradigmenwechsel im Umgang mit Cannabis, den der Bundesgesetzgeber vorgegeben habe. Die progressive Drogenpolitik werde konterkariert und die Stigmatisierung von Cannabis-Patienten sowie -Konsumenten fortgesetzt, hieß es in der Mitteilung.

Kiffen unerwünscht

In Bayern ist es beispielsweise auf Volksfesten – vor allem auf dem Oktoberfest – komplett verboten, Cannabis zu rauchen. Gleiches gilt in der Gastronomie auch für ausgewiesene Raucherräume und -bereiche, und auch für Außenbereiche von Gaststätten und Cafés sowie Biergärten. 

Städte und Gemeinden dürfen das Verbot zudem auf bestimmte öffentliche Flächen ausweiten. Sie können zum Beispiel in Stadtparks das Rauchen, Erhitzen und Verdampfen von Cannabis verbieten. Im Englischen Garten in München ist das Cannabis-Rauchen ebenfalls seit Monaten komplett verboten – das hat die Staatsregierung als Herrin über die bayerische Schlösserverwaltung eigenständig durchgesetzt.

Klage parteiübergreifend

Die Klage wird unter anderem von den Bundestagsabgeordneten Carmen Wegge (SPD), Kristine Lütke (FDP) und Ates Gürpinar (Linke) unterstützt. Details wollen sie gemeinsam mit weiteren Unterstützerinnen und Unterstützern bei einer Pressekonferenz an diesem Mittwoch in München nennen.

Die umstrittene Teil-Legalisierung von Cannabis gilt seit dem 1. April. Besitz und Anbau der Droge sind nun für Volljährige zum Eigenkonsum erlaubt. Aber nur in begrenzten Mengen und mit Tabuzonen fürs Kiffen etwa auf Spielplätzen, in Schulen und in Sichtweite davon. Wer dagegen fahrlässig oder mit Vorsatz verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Bayern hat allerdings versucht, Spielräume für möglichst viele Verschärfungen der Regeln zu finden.

Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) erklärte, man sehe einer Klage gelassen entgegen. "Denn wir sind überzeugt, dass das bayerische Gesetz zur Begrenzung der Folgen des Cannabiskonsums verfassungskonform und auch in der Sache richtig ist."

Weiterführende Links

Aus der Datenbank beck-online 

von Steinau-Steinrück/Thurner, Legalisierung von Cannabis und die Auswirkungen auf das Arbeitsrecht, NJW-Spezial 2024, 370

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