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NVwZ Nachrichten

Niedersachsen und NRW wollen BVerfG weiter schützen

Von Redaktion beck-aktuell (dpa) | Sep 18, 2024
Die Län­der sol­len als "zwei­te star­ke Ver­tei­di­gungs­li­nie" im Kampf gegen die Fein­de der De­mo­kra­tie fun­gie­ren, for­dert Nie­der­sach­sens Jus­tiz­mi­nis­te­rin. Damit gin­gen die Pläne wei­ter als die des Bun­des.

Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen wollen die Unabhängigkeit des BVerfG über die Pläne des Bundes hinaus schützen. Mit einer Bundesratsinitiative sollten die Länder "als weiteres Bollwerk gegen autoritäre Kräfte" mit ins Boot geholt werden, sagte Niedersachsens Justizministerin Kathrin Wahlmann (SPD), die derzeit den Vorsitz der Justizministerkonferenz innehat. "Damit schaffen wir eine zweite starke Verteidigungslinie im Kampf gegen die Feinde unserer Demokratie."

Die Initiative sieht vor, dass zukünftige Änderungen des BVerfGG von der Zustimmung des Bundesrats abhängig sind und dies im Grundgesetz festgeschrieben wird. Das Ziel sei es, damit "einen wirksamen Schutzwall um das Bundesverfassungsgericht als Garanten unseres Rechtsstaats zu errichten", sagte Wahlmann.

Die Staatskanzlei in Hannover bezeichnete das Vorhaben als eine Ergänzung der Reformpläne des Bundes. Am Beispiel Polens habe sich gezeigt, wie schnell ein Verfassungsgericht außer Funktion gesetzt werden könne, wenn eine populistische Mehrheit im Parlament Zugriff auf das Verfahrensrecht bekomme. So etwas müsse für Deutschland verhindert werden.

Ampel und Union wollen Reform noch vor der Wahl

Mit dem Erstarken der AfD war eine Debatte entfacht, ob und wie man das BVerfG besser vor politischem Einfluss schützen kann. SPD, Grüne, FDP und die Union im Bundestag wollen daher noch vor der Bundestagswahl zentrale Vorgaben zur Struktur des Gerichts im Grundgesetz verankern. Konkret wollen sie unter anderem die zwölfjährige Amtszeit der Richterinnen und Richter, den Ausschluss einer Wiederwahl sowie die Altersgrenze von 68 Jahren festschreiben.

Bisher sind Änderungen, die das Risiko einer Blockade oder politischen Instrumentalisierung des Karlsruher Gerichts bergen, theoretisch mit einer einfachen Mehrheit möglich. Für eine Änderung oder Ergänzung des Wortlautes des Grundgesetzes ist dagegen immer eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag und im Bundesrat erforderlich.

Weiterführende Links

Aus der Datenbank beck-online

Gärditz, Resilienz des Rechtsstaates, NJW 2024, 407

Duden, Die Wahl der Richterinnen und Richter des BVerfG und der obersten Bundesgerichte, JuS 2019, 859

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