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NVwZ Nachrichten

rbb-"Kandidatencheck": Voraussichtlich ohne FDP-Spitzenkandidaten

Von VG Potsdam | Sep 09, 2024
Am 22. Sep­tem­ber wird in Bran­den­burg ge­wählt. Aus die­sem Grund plant der rbb einen "Kan­di­da­ten­check" – doch ohne den Spit­zen­kan­di­da­ten der FDP. Ein Eil­an­trag des FDP-Lan­des­ver­ban­des half nicht wei­ter: Der rbb sei nicht ver­pflich­tet, den Kan­di­da­ten ein­zu­la­den, ent­schied das VG Pots­dam.

Das Gericht nahm bei seiner Entscheidung das redaktionelle Gesamtkonzept des Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) in den Blick: Der Sender hat nur die Spitzenkandidaten der Parteien berücksichtigt, die derzeit im Landtag vertreten sind oder zumindest in den Meinungsumfragen stabil über 5% liegen – beides ist bei der FDP nicht der Fall.

Die Auswahlkriterien hält das Gericht für in Ordnung (Beschluss vom 04.09.2024 – VG 11 L 733/24, nicht rechtskräftig). Zwar hätten die Parteien ein Recht auf Chancengleichheit im Wahlkampf. Formal gleichbehandelt werden müssten sie aber nicht. Ihrer unterschiedlichen Bedeutung dürfe in angemessener Weise Rechnung getragen werden.

Mit diesem Prinzip der "abgestuften Chancengleichheit" sei die vom rbb getroffene redaktionelle Auswahlentscheidung vereinbar. Die FDP komme dennoch – ihrer landespolitischen Bedeutung entsprechend – ausreichend zu Wort, insbesondere in dem Interview-Format "rbb – am Wahlstand". 

Der Beschluss ist nicht rechtskräftig. Möglich also, dass die FDP noch Rechtsmittel einlegt. Ausgestrahlt werden soll der "Kandidatencheck" am 17. September (Beschluss vom 04.09.2024 - VG 11 L 733/24).

Weiterführende Links

Aus der Datenbank beck-online

OVG Münster, Beschwerde, Chancengleichheit, Teilnahme, Vergabe, BeckRS 2024, 13455

VG Frankfurt a.M., Chancengleichheit der Parteien bei der Nachwahlberichterstattung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk, BeckRS 2023, 28698

OVG Berlin-Brandenburg, Chancengleichheit, Berichterstattung, Rundfunkfreiheit, Landtagswahl, Parteienfinanzierung, BeckRS 2023, 11573


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