chb_rsw_logo_mit_welle_trans
Banner Jubiläumslogo

NVwZ Website Banner Newsletter

Der schnelle Überblick per E-Mail

Immer auf dem Laufenden mit dem kostenlosen NVwZ-Newsletter: Dieser informiert Sie pünktlich über das neue Heft und punktet mit einer qualifizierten Inhaltsübersicht mit Abstracts der Aufsätze und den amtlichen Leitsätzen der Rechtsprechung. Selbstverständlich vollverlinkt zu beck-online. Ideal für den schnellen Überblick auf dem Smartphone!

Gleich anmelden und von den Vorteilen profitieren!

NVwZ Nachrichten

Gutachten: Altschulden-Übernahme nur mit Grundgesetz-Reform

Von Redaktion beck-aktuell (dpa) | Aug 26, 2024
Kanz­ler Scholz hat sich selbst dafür ein­ge­setzt: Der Bund soll­te über­schul­de­ten Kom­mu­nen bei­sprin­gen. Doch das wird für die Ampel-Ko­ali­ti­on ex­trem schwie­rig. Die Über­nah­me kom­mu­na­ler Alt­schul­den durch den Bund ist einem Gut­ach­ten zu­fol­ge nicht ohne Än­de­run­gen des Grund­ge­set­zes mög­lich.

Da die finanzielle Entlastung der Kommunen derzeit Länderaufgabe sei, müsste der Bund ausdrücklich zu einer Schuldenübernahme ermächtigt werden, heißt es in der Studie des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags im Auftrag der FDP-Fraktion, über die zuerst die "Rheinische Post" berichtete. Damit wird eine Lösung der Schuldenproblematik in dieser Legislaturperiode unwahrscheinlich.

Eigentlich hatten sich SPD, Grüne und FDP im Koalitionsvertrag 2021 vorgenommen: "Im Rahmen der Bund-Länder-Finanzbeziehungen wollen wir den Kommunen bei der Lösung der Altschuldenproblematik helfen." Denn viele Städte und Gemeinden vor allem in Nordrhein-Westfalen, im Saarland und in Rheinland-Pfalz haben so hohe Kassenkredite, dass wichtige Investitionen in Schulden, Infrastruktur, Schwimmbäder, Theater und anderes auf der Strecke bleiben.

Laut einem Vorschlag des Finanzministeriums sollen Bund und Länder in einem gemeinsamen Kraftakt jeweils die Hälfte der übermäßigen Liquiditätskredite der Kommunen übernehmen. Zugleich sollen die Kommunen verpflichtet werden, eine neue Überschuldung zu vermeiden.

Union ist dagegen

Für beides müsste dem Gutachten zufolge allerdings das Grundgesetz geändert werden. Nicht eindeutig geklärt sei zudem, ob eine Altschuldenübernahme durch den Bund unter die Schuldenbremse fallen würde, heißt es darin. In dem Fall müsste auch hier ausdrücklich eine Ausnahme festgeschrieben werden.

Änderungen des Grundgesetzes setzen aber eine Zweidrittel-Mehrheit im Bundestag und im Bundesrat voraus. Die Union und mehrere Länder lehnen eine Reform bisher ab – unter anderem, weil nur verschuldete Kommunen davon profitieren würden. Das sei schlicht unfair und benachteilige Länder, die ihre Kommunen selbst angemessen ausstatteten oder aus eigener Kraft entschuldeten, argumentiert beispielsweise Bayern.

"Die CDU muss im Land und im Bund springen. Ansonsten wird das nichts", forderte der Bundestags-Haushälter und Vizevorsitzende der nordrhein-westfälischen FDP, Frank Schäffler. Auch die SPD hatte die Union zuletzt aufgefordert, in der Frage einzulenken.

Weiterführende Links

Aus der Datenbank beck-online

Schmidt, Schuldenübernahme trotz Schuldenbremse – ein Aprilscherz?, NVwZ 2022, 756

Kommentar abgeben

Anzeigen:

NvWZ Werbebanner
VerwaltungsR PLUS Werbebanner

BECK Stellenmarkt

Teilen:

Menü