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Redaktion beck-aktuell (dpa) | Aug 15, 2024
Der Bund stellt in den kommenden zwei Jahren erneut vier Milliarden Euro für eine bessere Kita-Betreuung zur Verfügung. Das Geld soll in Personal, sprachliche Bildung und besseres Kita-Essen fließen. Doch Ministerin Paus muss auch Abstriche machen.
Mit dem dritten Kita-Qualitätsgesetz sichert der Bund den Ländern für 2025 und 2026 erneut finanzielle Unterstützung für Kinderbetreuung zu. Vier Milliarden Euro sollen in die Fachkräftegewinnung, die sprachliche Entwicklung sowie die Gesundheit von Kleinkindern fließen, wie das Bundesfamilienministerium am Mittwoch mitteilte. "Das ist ein starkes Signal für bessere Kita-Qualität in Deutschland", hob Familienministerin Lisa Paus (Bündis 90/Die Grünen) hervor. Trotz knapper Kassen sei es gelungen, die finanziellen Mittel erneut bereitzustellen.
Mit dem Gesetz verlängert der Bund die Unterstützung der vergangenen Jahre – das erste Kita-Qualitätsgesetz hatte 2023 das "Gute-Kita-Gesetz" abgelöst. Doch es sind auch Einsparungen geplant: Eine Beitragsentlastung, wie sie seit 2019 im Rahmen des "Gute-Kita-Gesetzes" von den Ländern umgesetzt wurde, soll künftig nicht mehr mit Bundesmitteln finanziert werden, heißt es in einer Presseerklärung des Familienministeriums.
In dem Gesetz werden sieben Handlungsfelder für eine bessere Kita-Qualität definiert. Dazu gehören die Gewinnung und Sicherung von Fachkräften, ein bedarfsgerechtes Angebot, ein guter Betreuungsschlüssel und die Förderung der sprachlichen Bildung. Drei Handlungsfelder, die das Vorgängergesetz noch enthalten hatte, entfallen: So kann das Geld etwa nicht mehr für eine Verbesserung der räumlichen Gestaltung genutzt werden.
Bundeseinheitliche Standards geplant
Das Gesetz legt, anders als im Koalitionsvertrag vorgesehen, keine bundeseinheitlichen Standards für die Kindertagesbetreuung fest. Das Ministerium betonte gleichwohl, die Angleichung der Kita-Qualität in Deutschland werde sich weiter beschleunigen. Im nächsten Schritt wolle die Bundesregierung das neue Kita-Qualitätsgesetz abschließend zu einem Qualitätsentwicklungsgesetz mit bundesweiten Standards weiterentwickeln, so die Bundesregierung. Das solle zur "Chancengerechtigkeit für alle Kinder" beitragen.