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Redaktion beck-aktuell (dpa) | Aug 13, 2024
Gesichtserkennungs-Programme sollen bei der Suche nach Schwerkriminellen und Terroristen helfen können. Kriminalbeamte stehen hinter dem Vorschlag von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) – andere haben Bauschmerzen.
Deutsche Polizeibehörden drängen seit längerem darauf, zur Suche nach Verdächtigen auch Gesichtserkennungs-Programme nutzen zu dürfen. Diesem Wunsch möchte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) nun nachkommen.
Bei der Suche nach mutmaßlichen Terroristen und Schwerverbrechern sollen Bundeskriminalamt und Bundespolizei künftig auch Gesichtserkennungs-Software einsetzen dürfen. Das sieht ein Gesetzentwurf der Innenministerin vor, wie ein Sprecher ihres Ministeriums bestätigte. So sollen die Ermittler etwa Internet-Videos von IS-Mitgliedern mit Bildern in den sozialen Netzwerken abgleichen können, um Hinweise auf den Aufenthaltsort der Islamisten zu erhalten. Das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" hatte zuerst über das Vorhaben berichtet.
Die Ermittlungsbehörden drängen schon länger darauf, den Einsatz solcher Instrumente zu erlauben. Neue Nahrung erhielt diese Forderung nach der Festnahme der ehemaligen RAF-Terroristin Daniela Klette. Ein kanadischer Journalist hatte schon Monate zuvor mit einem Gesichtserkennungs-Programm im Internet ältere mutmaßliche Fotos von Klette und ihren Tanzgruppen in Berlin gefunden.
Die geplante Gesetzesänderung, die noch von Kabinett und Bundestag gebilligt werden muss, soll den Ermittlern deshalb einen biometrischen Abgleich mit Bilddaten aus dem Internet ermöglichen sowie eine automatisierte Datenanalyse mithilfe von Künstlicher Intelligenz. Eine Echtzeit-Gesichtserkennung im öffentlichen Raum - etwa durch Videoüberwachung an Bahnhöfen - ist nach Angaben des Ministeriums jedoch ausdrücklich nicht geplant.
Polizei lobt Vorschlag
"Wir stehen voll hinter dem Vorschlag von Frau Faeser", sagte der Vorsitzende des Bundes Deutscher Kriminalbeamter, Dirk Peglow, dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). "Es kann nicht sein, dass die Polizeibehörden bei der Ermittlung von unbekannten Tatverdächtigen das Internet aussparen müssen, während investigative Recherchenetzwerke es nutzen können." Die rechtlichen Grundlagen und technischen Voraussetzungen zur Online-Fahndung müssten schnell geschaffen werden.
Der Gründer der Plattform Netzpolitik.org, Markus Beckedahl, sagte dem RND hingegen: "Ich gehe davon aus, dass das Vorhaben nicht verfassungskonform ist. Denn es schränkt die Rechte von uns allen massiv ein." Schließlich gebe es längst Unternehmen, die massenhaft Bilder speicherten und dann Interessenten anböten. Das wecke Begehrlichkeiten, nicht allein bei Sicherheitsbehörden, sondern etwa auch bei Stalkern. Auch Grünen-Politiker hatten zurückhaltend auf die Pläne des Bundesinnenministeriums reagiert.
Weiterführende Links
Aus der Datenbank beck-online
Thiel, Das Gesetz zur Neustrukturierung des Bundespolizeigesetzes, GSZ 2024, 89
Heldt, Gesichtserkennung: Schlüssel oder Spitzel?, MMR 2019, 285
Rath, Was Gesichtserkennung kann, DRiZ 2017, 8