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NVwZ Nachrichten

GFF und bayerische Klima-Aktivisten klagen gegen Verfassungsschutzgesetz

Von GFF | Aug 02, 2024
Darf der Baye­ri­sche In­lands­ge­heim­dienst per­sön­li­che Daten an Ar­beit­ge­ber wei­ter­ge­ben? Diese Frage soll jetzt das BVerfG klä­ren. Die Ge­sell­schaft für Frei­heits­rech­te (GFF) und Klima-Ak­ti­vis­ten haben Ver­fas­sungs­be­schwer­de gegen eine ent­spre­chen­de Re­ge­lung im Baye­ri­schen Ver­fas­sungs­schutz­ge­setz (BayVSG) ein­ge­reicht.

"Schlimm genug, dass der Verfassungsschutz die Klimagerechtigkeitsbewegung überwacht. Wenn der Geheimdienst jetzt auch noch persönliche Daten an meinen Arbeitgeber weitergeben darf, muss ich mir zweimal überlegen, zu welcher Veranstaltung ich gehe oder mit wem ich rede", erklärte Beschwerdeführer Johnny Parks, der bei der Klimabewegung "Ende Gelände" aktiv ist.

Neben Johnny Parks klagen Lisa Poettinger und Daniel Verlohr sowie zwei weitere Aktivisten gegen das Gesetz. Wie die GFF am Freitag mitteilte, sind alle Beschwerdeführenden in Gruppen und Protestbewegungen aktiv, die vom Landesamt für Verfassungsschutz als linksextremistisch beziehungsweise als Verdachtsfall angesehen werden – darunter "Ende Gelände" und das "Offene Antikapitalistische Klimatreffen München".

Konkret wenden sie sich mit ihrer Beschwerde gegen eine Vorschrift, die es dem Bayerischen Inlandsgeheimdienst ermögliche, persönliche Daten unter sehr niedrigen Voraussetzungen an private Stellen wie Arbeitgeber oder Vermieterinnen weiterzugeben.

Die GFF betrachtet dies als einen erheblichen Eingriff in das Grundrecht, über die eigenen Daten zu bestimmen. Ein so gravierender Eingriff könne nur in Ausnahmefällen wie zur Abwehr einer Gefahr gerechtfertigt sein. Ziel der Verfassungsbeschwerde sei es, dass das BVerfG klare Maßstäbe und strenge Grenzen für die Informationsweitergabe durch Geheimdienste an private Stellen festlegt.

GFF geht bereits zum zweiten Mal gegen BayVSG vor

"Nicht nur, dass der Verfassungsschutz Menschen umfassend überwachen kann. Durch die neue Regelung darf der Inlandsgeheimdienst die gesammelten Daten ohne Kenntnis der Betroffenen an das gesamte private und berufliche Umfeld weitergeben. Er kann dafür sorgen, dass Aktivisten und Aktivistinnen ihren Job verlieren oder aus Vereinen ausgeschlossen werden – ohne dass sie von der Intervention des Geheimdienstes erfahren und sich dagegen wehren können", kritisierte David Werdermann, Jurist und Verfahrenskoordinator bei der GFF. "Solche Methoden haben in einer Demokratie nichts zu suchen", sagte er.

Die Verfassungsbeschwerde ist bereits die zweite Beschwerde der GFF gegen das BayVSG. Auf die erste Verfassungsbeschwerde hin habe das BVerfG 2022 neue Standards für die Arbeit der Inlandsgeheimdienste gesetzt. Durch eine Reform des BayVSG habe der Bayerische Gesetzgeber in vielen Punkten den Schutz der Privatsphäre verbessert, heißt es in der Mitteilung der GFF. Dagegen habe er die ohnehin schon vagen Anforderungen für die Informationsweitergabe an Private bei der Reform weiter abgesenkt. Die Verfassungsbeschwerde stehe in einer Linie mit weiteren Verfahren gegen Rechtsgrundlagen der verschiedenen deutschen Geheimdienste. Übergreifendes Ziel sei es, die Arbeit der Geheimdienste auf den Boden des Grundgesetzes zurückzuholen, teilte die GFF mit.

Weiterführende Links

Aus der Datenbank beck-online

Schlömer, Rechtskontrolle nachrichtendienstlicher Maßnahmen, ZRP 2024, 143

BVerfG, Teilweise Verfassungswidrigkeit des Bayerischen Verfassungsschutzgesetzes, NJW 2022, 1583

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