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NVwZ Nachrichten

Polizist nach Unfall: Käse gestohlen, Job verloren

Von OVG Koblenz | Jul 04, 2024
Ein Po­li­zei­ober­kom­mis­sar soll­te ei­gent­lich einen Lkw-Un­fall ab­si­chern, doch statt­des­sen klau­te er 180 Ki­lo­gramm Ched­dar-Käse aus dem um­ge­kipp­ten Last­wa­gen. Das kos­tet ihn sei­nen Job.

Der Polizist arbeitete bei der Autobahnpolizei und wurde zu einer Unfallstelle gerufen. Er fand einen umgekippten Lkw und jede Menge Käse vor. Nach den Angaben in den Urteilsgründen fuhr er mit einem Polizeibus in die Nähe des beschädigten Lkw-Containers und forderte den Mitarbeiter einer Bergungsfirma auf, ihm mehrere Käsepakete zu überreichen. Insgesamt habe er sich neun Käse Pakete mit jeweils 20 Kilogramm im Wert von 554 Euro geben lassen.

"Einen Teil der Pakete brachte der Beklagte auf die Dienststelle", hieß es in der Gerichtsmitteilung weiter. Es sei davon auszugehen, dass er auch einige für sich und seine Freunde und Verwandten behalten habe. In der Berufung habe der Beamte angegeben, der Käse sei praktisch nichts mehr wert gewesen und er habe ihn vor der Vernichtung retten wollen. Er selbst esse überhaupt keinen Cheddar-Käse, so der Polizist.

Das Gericht urteilte, der Mann habe während des Dienstes in Uniform und mit seiner Dienstwaffe einen Diebstahl begangen. Mit diesem Verhalten habe er dem Ansehen der Polizei des Landes in hohem Maße geschadet. Er habe den Umstand ausgenutzt, dass der mit der Bergung des Käses betraute Mitarbeiter ihm als Polizeibeamten in Uniform und Repräsentanten des Staates in besonderem Maße vertraut habe – einer Privatperson hätte der Mitarbeiter nach eigenem Bekunden die Käsepakete niemals ausgehändigt. Es komme dabei auch nicht darauf an, ob der Käse nur noch einen geringen Wert gehabt habe. Es sei eigentlich die Pflicht des Beamten gewesen, einen Diebstahl zu verhindern.

Der Polizist war zuvor in einem Strafverfahren wegen Diebstahls mit Waffen in einem minderschweren Fall gemäß §§ 242, 244 StGB verwarnt worden. Das Gericht behielt sich vor, eine Geldstrafe über 90 Tagessätze zu je 25 Euro zu verhängen. Nach dem Ende des Strafverfahrens setzte das Land ein Disziplinarverfahren in Gang. Das VG Trier entschied, dass der Beamte aus dem Dienst entfernt wird. Das OVG Koblenz bestätigte diese Entscheidung in der Berufung (Urteil vom 19.06.2024, 3 A 10264/24.OVG).


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