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NVwZ Nachrichten

Vorschläge zu Asylverfahren in Drittstaaten im Dezember

Von Redaktion beck-aktuell (dpa) | Jun 24, 2024
Die Union will Asyl­ver­fah­ren au­ßer­halb der EU un­be­dingt tes­ten, doch der Kanz­ler ist skep­tisch. Das Er­geb­nis ist nun ein wei­te­rer Prüf­auf­trag.

Die Bundesregierung will die Machbarkeit von Asylverfahren in Ländern außerhalb der Europäischen Union prüfen und bis zum Dezember Ergebnisse vorlegen. Das sagte Kanzler Olaf Scholz (SPD) den Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder am Donnerstag nach mehrstündigen Beratungen in Berlin zu. Es sei "fest vereinbart" worden, dass die Bundesregierung dazu inhaltliche Vorschläge mache, erklärte der SPD-Politiker. "Wenn wir das nächste Mal mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten zusammenkommen, wird das der Fall sein." Die nächste reguläre Sitzung ist für den 12. Dezember geplant.

Gleichzeitig dämpfte Scholz die Erwartungen an eine Drittstaaten-Regelung und schätzte, dass die Zahl der Asylbewerber in Deutschland dadurch nur um wenige Tausend gesenkt würde. Die Länder hatten Scholz vorher aufgefordert, "konkrete Modelle" für Asylverfahren in Drittstaaten oder Transitländern vorzulegen.

Ruanda und Albanien: Zwei Modelle gibt es schon

Die Union dringt seit langem auf eine Regelung, nach der Migrantinnen und Migranten entweder schon auf ihrem Weg nach Europa in Transitstaaten Asylverfahren durchlaufen oder nach Ankunft in Deutschland in Drittstaaten außerhalb der EU geschickt werden. Italien hat ein solches Modell mit Albanien für Bootsflüchtlinge vereinbart, die im Mittelmeer aufgegriffen werden. Großbritannien will Asylbewerberinnen und -bewerber nach Ruanda bringen, die auch dann dort bleiben sollen, wenn ihnen bei der Prüfung ein Schutzstatus gewährt wird.

Scholz sieht beide Modelle skeptisch. Ein Modell wie von Italien vorgesehen komme angesichts der anderen geografischen Lage für Deutschland so nicht infrage. Das Gleiche gelte für das britische Modell. Bei diesen Ländern gehe es außerdem nur um 3.000 beziehungsweise 6.000 Betroffene. Mit der Größenordnung, die Deutschland bewältigen müsse, habe das "nur ein bisschen was zu tun".

Innenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte auf Bitten der Länder zu den rechtlichen und praktischen Voraussetzungen Stellungnahmen von Experten eingeholt, die am Donnerstag mit den Ministerpräsidenten diskutiert wurden. Im gemeinsamen Beschlusspapier des Bund-Länder-Gipfels heißt es nun vorsichtig: "Die Bundesregierung wertet nun die im Nachgang eingereichten Stellungnahmen der Sachverständigen aus und wird hieraus Schlussfolgerungen ziehen."

Rhein: "So schnell wie möglich und so viel wie möglich"

Der Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz, Hessens Regierungschef Boris Rhein (CDU), wertete den Beschluss trotzdem als "Meilenstein" auf dem Weg zu einem praktikablen Modell. "Wir werden jetzt nicht bei Gutachten stehenbleiben, das begrüße ich sehr." Auf die Frage, in welchem Umfang und wann er hier Entlastung erwarte, sagte Rhein: "So schnell wie möglich und so viel wie möglich."

Die SPD-Länder zeigten sich wie Scholz skeptisch, dass man mit einer solchen Regelung die irreguläre Einwanderung deutlich bremsen kann. "Dass das eine Lösung unserer strukturellen Probleme sein wird, das glaube ich nicht", sagte Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil. Die rot-rot-grünen Regierungen Thüringens und Bremens distanzierten sich in einer Protokollerklärung sogar deutlich. Die gemeinsame europäische Asylpolitik müsse die Rechtsstaatlichkeit der Verfahren und Humanität sicherstellen, heißt es darin. "Die Verlagerung von Asylverfahren in Transit- und Drittstaaten entspricht diesen Anforderungen nicht." Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) sprach von einer "Scheinlösung".

Bayern und Sachsen (beide unionsregiert) gingen dagegen die Beschlüsse nicht weit genug. Sie legten einen Fünf-Punkte-Plan vor, der unter anderem die Forderung nach einem "Sofort-Arrest" für ausreisepflichtige Straftäterinnen und Straftäter sowie als "Gefährder" eingestufte Personen enthält, die nicht abgeschoben werden können.

Bezahlkarte: Nicht mehr als 50 Euro Bargeld im Monat

Bei der geplanten Bezahlkarte für Flüchtlinge einigten sich die Länder untereinander darauf, die Auszahlung von Bargeld auf 50 Euro pro Monat zu begrenzen. Rhein sprach von einem wichtigen Zeichen. Die Bezahlkarte solle ab dem Sommer an den Start gehen, wenn die Ausschreibung für den Dienstleister beendet sein wird. 14 von 16 Bundesländern hatten sich Ende Januar auf ein gemeinsames Vergabeverfahren für die Bezahlkarte geeinigt. Bayern und Mecklenburg-Vorpommern gehen eigene Wege. Bremen und Thüringen schlugen allerdings in einer Protokollerklärung statt monatlich 50 Euro bar einen "Bargeldkorridor von 50 bis 120 Euro" wegen unterschiedlicher regionaler Voraussetzungen vor. Rheinland-Pfalz wandte sich vor diesem Hintergrund gegen "eine starre Festlegung" auf 50 Euro.

Grenzkontrollen stoßen bei Ministerpräsidenten auf Zustimmung

Die Länderchefinnen und -chefs begrüßten die im Oktober eingeführten zusätzlichen Kontrollen an der Grenze zu Tschechien, Polen und der Schweiz. In dem gemeinsamen Beschluss mit dem Bund heißt es, die Bundespolizei nutze die Binnengrenzkontrollen schon jetzt dazu, Flüchtlinge, die aus einem anderen EU-Mitgliedstaat einreisten, entsprechend den rechtlichen Möglichkeiten zurückzuweisen. Der Bundeskanzler und die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten seien der Auffassung, dass die EU-Rückführungsrichtlinie bei einer Neufassung so abgefasst werden sollte, dass Zurückweisungen weiter "in einer praktikablen Weise erfolgen können".

Einigkeit bei Abschiebung nach Afghanistan und Syrien

Einigkeit gab es bei der geplanten Abschiebung von Schwerkriminellen nach Syrien und Afghanistan. Die Länder begrüßten die entsprechende Ankündigung von Scholz als Reaktion auf die tödliche Messerattacke eines Afghanen in Mannheim. "Bei einer konkreten Umsetzung wird ein enges Zusammenwirken zwischen Bund und Ländern erforderlich sein", heißt es im Beschlusspapier. Es bleibt aber weiterhin offen, wie die Bundesregierung die Abschiebungen praktisch umsetzen will. Im Fall von Afghanistan geht das nur über Verhandlungen mit der Taliban-Regierung oder Vereinbarungen mit den Nachbarländern.

Keine Einigung zwischen Bund und Ländern zu Pflichtversicherung

Der Forderung der Länder nach einer bundesweit geltenden Pflichtversicherung gegen Hochwasser- und andere Elementarschäden gab die Bundesregierung unterdessen nicht nach. "Die aus dem Länderkreis geforderte Pflichtversicherung würde das Wohnen in Deutschland teurer machen, eine große Bürokratie nach sich ziehen und den Staat nicht aus der finanziellen Haftung nehmen", begründete der federführend zuständige Bundesjustizminister, Marco Buschmann (FDP), am Donnerstagabend die ablehnende Haltung der Regierung. Es solle weitere Gespräche geben. Nach den Vorstellungen der Länder sollen die Unternehmen allen Hauseigentümerinnen und -eigentümern, der sich gegen Elementarschäden versichern wollen, einen Vertrag anbieten müssen. Bisher ist für Gebäude in stark hochwassergefährdeten Gebieten teils keine Versicherung zu finden, die das hohe Risiko übernehmen will. Nur etwa die Hälfte der privaten Gebäude in Deutschland ist elementarversichert.

Scholz sieht Fortschritte: "Wir machen Deutschland schneller"

Fortschritte sah Scholz in der Zusammenarbeit von Bund und Ländern für schnellere Genehmigungsverfahren. Inzwischen seien 80% der Vorhaben aus dem Deutschlandpakt für Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung umgesetzt oder in Umsetzung, sagte er nach dem Treffen. "Wir machen Deutschland schneller".

Weiterführende Links

Aus der Datenbank beck-online

Wegge, Verhinderung illegaler Einwanderung in das Bundesgebiet, NVwZ 2024, 130

Heusch/Houben, Gesetz zur Beschleunigung der Asylgerichtsverfahren und Asylverfahren, NVwZ 2023, 7

Langenfeld, Asyl und Migration unter dem Grundgesetz, NVwZ 2019, 677

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