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Kabinett beschließt Rentenpaket II

Von Redaktion beck-aktuell (dpa) | Mai 29, 2024
Das Bun­des­ka­bi­nett hat das Ren­ten­pa­ket II be­schlos­sen. Die Mi­nis­ter­run­de mach­te am Mitt­woch den Weg für die Pläne von Ar­beits­mi­nis­ter Hu­ber­tus Heil (SPD) und Fi­nanz­mi­nis­ter Chris­ti­an Lind­ner (FDP) frei. Mit der Neu­re­ge­lung soll das Ren­ten­ni­veau lang­fris­tig sta­bi­li­siert wer­den.

Zuvor hatte die Koalition monatelang über die Pläne gerungen. Das Finanzressort blockierte den Gesetzentwurf zuletzt noch im Streit um den Bundeshaushalt. Mit dem Kabinettsbeschluss ist nun der Bundestag am Zug. Das Bundeskanzleramt hatte zuvor die Länder um Fristverkürzung gebeten, sodass der Bundesrat die Reform bereits in seiner Sitzung am 5. Juli beraten kann.

Mit dem Rentenniveaustabilisierungs- und Generationenkapitalgesetz soll festgeschrieben werden, dass die Renten auch künftig im Einklang mit den Löhnen in Deutschland steigen. Dazu soll das Rentenniveau bei 48% fixiert werden. Die Haltelinie für das Rentenniveau wird nach der geplanten Neuregelung bis zum 1. Juli 2039 in der Rentenanpassungsformel gesetzlich verankert.

Zudem soll ein Generationenkapital eingerichtet werden: Die Regierung will bis Mitte der 2030er Jahre mindestens 200 Milliarden Euro größtenteils aus Schulden des Bundes am Aktienmarkt anlegen. Mit den Zinserträgen soll der erwartete deutliche Anstieg der Rentenbeiträge gedämpft werden.

Das Generationenkapital soll von einer neu zu gründenden, unabhängigen, öffentlich-rechtlichen Stiftung verwaltet und global angelegt werden. Für Aufgaben der Stiftung sollen zunächst die operativen Strukturen des Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung (KENFO) als bereits etablierter öffentlicher Vermögensverwalter genutzt werden, um so einen zügigen Aufbau des Stiftungsvermögens zu gewährleisten.

Weitere Regelungen zur Rentenversicherung

Mit dem Gesetzentwurf soll außerdem die Untergrenze der Nachhaltigkeitsrücklage der gesetzlichen Rentenversicherung von 0,2 auf 0,3 Monatsausgaben angehoben werden. Das oll nach Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales die unterjährige finanzielle Stabilität der Rentenversicherung stärken. Die Regelungen zu den Bundeszuschüssen sollen vereinfacht und transparenter werden. Schließlich sollen die Berichtspflichten, unter anderem für den Rentenversicherungsbericht, konsolidiert und um die Entwicklung des Sicherungsniveaus erweitert werden.

Der Rentenbeitrag bleibt laut Ministerium bis 2027 stabil bei 18,6%. Ab 2028 sei vor allem aufgrund der demografischen Entwicklung von einem Anstieg auf 22,35% bis zum Jahr 2035 auszugehen. Von dem erwarteten Beitragssatzanstieg entfalle langfristig ein Beitragssatzpunkt auf die Maßnahmen des Rentenpakets II.

Weiterführende Links

Aus der Datenbank beck-online

Ruland, Ab 1. Juli 2024: Ein einheitliches Rentenrecht in ganz Deutschland, NZS 2024, 1

FDP gegen SPD: Rentenalter freigeben oder Grundrente ausweiten?, FD-SozVR 2024, 809814

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