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NVwZ Nachrichten

Expertenrat: Verkehr hinkt beim Klimaschutz weiter deutlich hinterher

Von Redaktion beck-aktuell | Apr 15, 2024
Der Ver­kehrs­be­reich hat nach An­ga­ben des un­ab­hän­gi­gen Ex­per­ten­rats für Kli­ma­fra­gen auch 2023 deut­lich mehr Ab­ga­se ver­ur­sacht als ge­setz­lich er­laubt. Ein neuer Be­richt zeigt, wie groß die Lücke ist. Der Ver­kehrs­mi­nis­ter droh­te be­reits mit Fahr­ver­bo­ten, wohl um eine be­stimm­te Ge­set­zes­än­de­rung zu for­cie­ren.

Statt der erlaubten 133 Millionen Tonnen CO2 seien im Verkehr im vergangenen Jahr 146 Millionen Tonnen Treibhausgase entstanden, schreiben die Fachleute in ihrem am Montag in Berlin veröffentlichten Prüfbericht zu im März vorgestellten Daten des Umweltbundesamts (UBA). Damit verfehlt der Verkehrssektor sein Klimaziel das dritte Jahr in Folge.

Auch der Gebäudesektor hat sein Ziel nach UBA-Berechnungen knapp verpasst, was der Expertenrat angesichts großer Unsicherheit bei den berechneten Daten aber weder bestätigen noch verwerfen möchte. Dennoch müsse in beiden Sektoren nun das gesetzlich vorgeschriebene Sofortprogramm zum Nachsteuern vorgelegt werden, so die Fachleute. Dafür haben die zuständigen Minister drei Monate Zeit.

Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) hatte bereits im Vorfeld Wochenend-Fahrverbote angedroht – anders sei das für den Sektor Verkehr vorgesehene Ziel nicht zu schaffen. Er will damit Druck machen für eine zügige Reform des Klimaschutzgesetzes, die die Pflicht zur Vorlage eines Sofortprogramms abschaffen soll. Das Bundeskabinett hat sie bereits verabschiedet, eine Einigung im Bundestag steht aber noch aus.

Im Klimaschutzgesetz sind die deutschen Klimaziele verbindlich geregelt. Es sieht vor, dass die Emissionen von klimaschädlichen Treibhausgasen bis 2030 um 65% gegenüber 1990 reduziert werden. Für einzelne Sektoren wie Industrie, Energiewirtschaft, Verkehr und Gebäude wurden zulässige Jahresemissionsmengen festgelegt. Kernpunkt ist bisher folgender Mechanismus: Wenn Sektoren Vorgaben verfehlen, müssen die zuständigen Ressorts der Bundesregierung in Form von Sofortprogrammen nachsteuern - um die Einhaltung der Emissionsmengen sicherzustellen.

Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung soll die Einhaltung der Klimaziele künftig nicht mehr rückwirkend nach den verschiedenen Sektoren kontrolliert werden - sondern in die Zukunft gerichtet, mehrjährig und sektorübergreifend. Die Bundesregierung als Ganzes soll künftig entscheiden, in welchem Sektor und mit welchen Maßnahmen die zulässige CO2-Gesamtmenge bis 2030 erreicht werden soll - allerdings erst, wenn es zwei Jahre in Folge zu einer Zielverfehlung kommt. Vorgaben zur Emissionsminderung in den einzelnen konkreten Sektoren sollen damit abgeschafft werden. 

Bei der Debatte um Fahrverbote gehe es gar nicht um die Wirkung einzelner Maßnahmen, sondern um die umstrittene Reform, sagte die stellvertretende Vorsitzende des Expertenrats, Brigitte Knopf. "Es wird ja gar nicht ernsthaft über die Maßnahmen gestritten. Also, das wäre eigentlich wichtig, dass man guckt: Welche Maßnahmen braucht es jetzt." So könne man auch steuerliche Regelungen etwa zu Dienstwagen ändern oder den CO2-Preis früher erhöhen, der Heizen und Tanken teurer macht.

Ziel der Klimaneutralität gefährdet?

Trotz Unsicherheiten bestätigt auch der Expertenrat den starken Rückgang der Emissionen im vergangenen Jahr von rund 10% gegenüber 2022. Der Ausstoß ist von 750 auf 674 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente gesunken. Zur besseren Vergleichbarkeit werden andere Treibhausgase in CO2 umgerechnet. Dies sei der höchste prozentuale Rückgang binnen eines Jahres seit 1990.

Wie schon das UBA und Bundesklimaschutzminister Robert Habeck (Grüne) führt aber auch der Expertenrat das nicht auf wirksame Klimaschutzpolitik, sondern die schwächelnde Wirtschaft und das Wetter zurück. "Ohne den Rückgang der energieintensiven Industrie und die erneut milde Witterung im Jahr 2023 hätten die Emissionen deutlich höher gelegen", sagte der Vorsitzende des Rates, Hans-Martin Henning. Unter anderen Bedingungen wäre das Jahres-Gesamtziel wohl nicht erreicht worden. Mit den steigenden Temperaturen könne es aber sein, dass auf Dauer weniger geheizt werden müsse. 

Deutschland hat sich das Ziel gesetzt, seinen Ausstoß an Treibhausgasen bis 2030 um 65% im Vergleich zum Jahr 1990 zu senken. Hier ist Deutschland nach Einschätzung des Umweltbundesamts auf Kurs, die Berechnungen dazu hat der Expertenrat aber nicht bewertet. Der Rat wies aber darauf hin, dass Deutschland daneben auch seine europäischen Klimaziele schaffen muss. Bis 2045 will Deutschland klimaneutral sein, also nicht mehr Treibhausgase ausstoßen, als wieder gespeichert werden können.

Fehlt Geld für den Klimaschutz?

Wenn schon die im vergangenen Sommer vorgelegten Klima-Pläne nicht reichten, dann hat sich die Lage seither noch verschlechtert, merken die Experten an. Denn das Urteil des Bundesverfassungsgerichts im November hatte ein Milliardenloch in die Finanzplanungen des Bundes gerissen. Die danach in der Regierung ausgehandelten Kürzungen betreffen auch den Klima- und Transformationsfonds (KTF), einen wichtigen Topf zur Förderung des klimafreundlichen Umbaus der deutschen Industrie.

"Das KTF-Urteil resultiert in Mittelkürzungen in diesem Jahr und engt den Spielraum für die folgenden Jahre ein. Da fast die Hälfte der Maßnahmen des Klimaschutzprogramms fiskalischer Natur sind, verringert dies die Wahrscheinlichkeit, dass die angenommene Minderungswirkung tatsächlich eintritt", erklärte Knopf zum erwarteten Treibhausgas-Ausstoß. Zudem werde das Klimaschutzprogramm im Gebäudesektor "weniger ambitioniert" umgesetzt, so die Fachleute. "Auch im Verkehrssektor ist bei einigen Maßnahmen eine verminderte Wirkung zu erwarten, zudem ist eine Zunahme des Pkw-Verkehrs zu beobachten."

Der Expertenrat ist ein Wissenschaftler-Gremium. Zu seinen Aufgaben laut Bundesklimaschutzgesetz gehört die jährliche Prüfung der vorläufigen Daten des Umweltbundesamts zum Treibhausgas-Ausstoß des Vorjahres. Endgültige Daten wird es aber erst im kommenden Jahr geben.

Weiterführende Links

Aus der Datenbank beck-online

BVerfG, Umwidmung von Corona-Kreditermächtigungen in Klima- und Transformationsfonds verfassungswidrig, EnWZ 2024, 35 (m. Anm. Kahl)

Kuhlmann, Klimaneutralitätsnetze richtig planen, EnWZ 2022, 97

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