chb_rsw_logo_mit_welle_trans
Banner Jubiläumslogo

NVwZ Website Banner Newsletter

Der schnelle Überblick per E-Mail

Immer auf dem Laufenden mit dem kostenlosen NVwZ-Newsletter: Dieser informiert Sie pünktlich über das neue Heft und punktet mit einer qualifizierten Inhaltsübersicht mit Abstracts der Aufsätze und den amtlichen Leitsätzen der Rechtsprechung. Selbstverständlich vollverlinkt zu beck-online. Ideal für den schnellen Überblick auf dem Smartphone!

Gleich anmelden und von den Vorteilen profitieren!

NVwZ Nachrichten

VG bestätigt Entlassung von Soldat wegen verweigerter Corona-Impfung

Von VG Aachen | Mrz 22, 2024
Ein Zeit­sol­dat durf­te auf­grund sei­ner Wei­ge­rung, sich gegen das Co­ro­na-Virus imp­fen zu las­sen, ent­las­sen wer­den. Er habe da­durch seine Ka­me­ra­den ge­fähr­det, meint das VG Aa­chen.

Das VG Aachen hat die fristlose Entlassung eines Zeitsoldaten wegen einer verweigerten Covid-19-Impfung bestätigt. Ein entsprechender Impf-Befehl sei rechtens gewesen, teilte das Gericht mit (Urteil vom 18.03.2024 - 1 K 1117/22).

Der Soldat hatte die von seinem Dienstherrn angeordnete Impfung verweigert und dies damit begründet, er halte den Befehl für rechtswidrig. Schließlich sei gegen die damals in Rede stehende Omikron-Variante nur eine geringe Schutzwirkung nachgewiesen und er befürchte gesundheitliche Nebenwirkungen durch die Impfung. Daraufhin wurde er fristlos entlassen, wogegen er vor dem VG klagte.

VG: Es ging um die Einsatzbereitschaft der Truppe

Dieses bestätigte nun jedoch seine Entlassung, da er die Gehorsamspflicht und die Pflicht zur Duldung ärztlicher Maßnahmen verletzt und damit die militärische Ordnung ernsthaft gefährdet habe. Das Gericht ordnete die Dienstpflichtverletzung dem sogenannten militärischen Kernbereich zu, da es hier um die Einsatzbereitschaft der Truppe gegangen sei.

Der Soldat habe durch seine Weigerung die Gesundheit seiner Kameraden gefährdet. Infektionskrankheiten könnten die Einsatzfähigkeit militärischer Verbände erheblich schwächen, so das VG. Aus diesem Grund habe der Gesetzgeber zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der Bundeswehr eine Pflicht zur Duldung von Impfungen als Teil der soldatischen Gesunderhaltungspflicht normieren dürfen. Damit habe es nicht in der individuellen Entscheidung des Soldaten gelegen, sich impfen zu lassen oder nicht.

Gegen das Urteil ist zunächst der Antrag auf Zulassung der Berufung statthaft, über den das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheiden würde (Urteil vom 18.03.2024 - 1 K 1117/22).

Weiterführende Links

Aus der Datenbank beck-online

BVerwG, Rechtmäßigkeit der Einführung einer Duldungspflicht für Covid-19-Impfungen bei Soldaten, MedR 2023, 413

BVerwG, Impfpflicht von Soldatinnen und Soldaten, COVuR 2021, 96

Hofmann/Neuhöfer, Das "Corona"-Virus und die allgemeine Impfpflicht, NVwZ 2022, 19


Kommentar abgeben

Anzeigen:

NvWZ Werbebanner
VerwaltungsR PLUS Werbebanner

BECK Stellenmarkt

Teilen:

Menü