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Gesetzgebung: Synopsenpflicht und "exekutiver Fußabdruck" sollen kommen

Von BMI | Mrz 07, 2024
Ab Juni soll of­fen­ge­legt wer­den, wer wie Ein­fluss auf Ge­setz- und Ver­ord­nungs­ent­wür­fe der Re­gie­rung ge­nom­men hat. Nicht zu­letzt für Ju­ris­tin­nen und Ju­ris­ten ist die Um­set­zung eines zwei­ten Vor­ha­bens aus dem Ko­ali­ti­ons­ver­trag wich­tig: Ge­set­zes­än­de­run­gen sol­len per Syn­op­se do­ku­men­tiert wer­den.

Eine entsprechende Änderung hat das Bundeskabinett beschlossen. Die vorgesehene Änderung der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesregierung (GGO) sieht außerdem eine Synopsenpflicht vor. "Wenn Gesetze geändert werden, erkennen häufig selbst Expertinnen und Experten nicht gleich, was neu ist und was bleibt. Deshalb gibt es künftig ein übersichtliches Hilfsmittel, das die vorgeschlagenen Änderungen auf einen Blick erkennbar und damit für alle verständlicher macht", erläutert Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD).

Mit der Änderung setzt die Regierung zwei Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um. Beide Regelungen ergänzten die Erweiterung des Lobbyregistergesetzes, die Anfang März in Kraft getreten ist.

 

Aus der Datenbank beck-online

Austermann, Neues vom Lobbyregister – Das erste Änderungsgesetz und seine Folgen, GewArch 2024, 90 

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