Die teilweise Wiederholung der Bundestagswahl in Berlin hat auf Kosten der FDP zu einer Verkleinerung des Parlaments um einen Sitz geführt. Das gab die Bundeswahlleiterin in der Nacht zu Montag bekannt. Für die anderen Parteien bleibt die Zahl der Sitze unter dem Strich unverändert.
Die Mehrheitsverhältnisse im Parlament ändern sich damit nicht. Die prozentualen Veränderungen sind aber trotz des für eine Bundestagswahl geringen Wählerkreises ein Fingerzeig: Für die Oppositionsparteien CDU und AfD ging es in Berlin aufwärts, für die Ampel-Parteien SPD und FDP abwärts – die Grünen konnten ihr Berlin-Ergebnis annähernd halten. Die SPD bleibt damit stärkste Partei mit 22,2% (-1,2 Prozentpunkte), dicht gefolgt von den Grünen mit 22,0% (-0,3). Die CDU verbesserte sich auf 17,2% (+1,3). Die AfD kletterte auf 9,4% (+1,0) und schob sich an der FDP vorbei, die auf 8,1% sank (-0,9). Die Linke hielt mit 11,5% praktisch ihr Ergebnis der Wahl 2021 (+0,1).
Das prozentuale bundesweite Gesamtergebnis von 2021 änderte sich damit nur minimal: Die FDP (11,4%) und die Grünen (14,7%) verloren jeweils 0,1 Prozentpunkte. CDU (19,0%) und AfD (10,4%) erhielten jeweils 0,1 Prozentpunkte mehr. Für SPD (25,7%) und die Linke (4,9%) änderte sich das Bundesergebnis von 2021 bei der Wahl am Sonntag nicht.
Neben dem Stimmenergebnis ist auch die Höhe der jeweiligen Wahlbeteiligung maßgeblich für die Verteilung der Sitze unter den Landesverbänden der Parteien. Aufgrund der niedrigen Beteiligung von 69,5% verlor das Land Berlin vier Mandate und ist künftig nur noch mit 25 Politikern im Bundestag vertreten. Statt Berliner Politikern zogen die SPD-Politikerin Angela Hohmann aus Niedersachsen, Franziska Krumwiede-Steiner von den Grünen aus Nordrhein-Westfalen und Christine Buchholz von den Linken in Hessen neu in den Bundestag.
Ursache der Wahlwiederholung waren viele organisatorische Probleme und Pannen bei der Abstimmung 2021 in Berlin. Nach einem Urteil des BVerfG musste deshalb in 455 der 2.256 Wahlbezirke neu gewählt werden. Dazu aufgerufen waren knapp 550.000 Berlinerinnen und Berliner.
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Aus der Datenbank beck-online
BVerfG, Grundsatz der Unantastbarkeit landesverfassungsrechtlicher Wahlprüfungsentscheidungen - Wiederholungswahl Berlin (eA), NVwZ 2023, 903