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Redaktion beck-aktuell (dpa) | Jan 30, 2024
Der sächsische AfD-Politiker Roland Ulbrich ist von seinem Amt als Vizepräsident des Bundesschiedsgerichtes der AfD zurückgetreten. Zudem wurde laut einem beteiligten Richter das Parteiausschlussverfahren gegen den bayerischen AfD-Abgeordneten Daniel Halemba eröffnet.
Wie der AfD-Bundesverband am Mittwoch auf seiner Website mitteilte, übernimmt der 61-Jährige Ulbrich damit die "Verantwortung für den Inhalt eines Eilbeschlusses" des Gremiums. Aus diesem könne sich der Eindruck ergeben, er "mache sich mit seiner Rechtsprechung eine Begrifflichkeit und einen Rechtssatz des Nationalsozialismus zu eigen". Nach Recherchen des "Spiegel" soll sich Ulbrich in dem Beschluss auf das "Reichsbürgergesetz" von 1935 bezogen haben, mit dem Jüdinnen und Juden unter den Nationalsozialisten ihre politischen Rechte entzogen worden waren.
Ulbrich war für eine Nachfrage zunächst nicht erreichbar. Die AfD-Fraktion im Sächsischen Landtag hatte am Montag bekannt gegeben, Ulbrich aus ihren Reihen ausschließen zu wollen. Er habe "in schwerwiegender Weise gegen die Parteigrundsätze verstoßen". Zudem beantragte der Landesvorstand in Abstimmung mit der Bundesspitze ein Parteiausschlussverfahren. Zu den genauen Hintergründen äußerte sich die AfD nicht. Man sei zum Handeln gezwungen, hieß es. Ulbrich galt in der AfD als Rechtsaußen und war auch in der Partei umstritten. Er stammt aus Düsseldorf und ist von Beruf Rechtsanwalt.
Der geplante Fraktionsausschluss wird allerdings nicht wie angenommen an diesem Mittwoch erfolgen. AfD-Fraktions- und Parteichef Jörg Urban machte dafür am Dienstag Regularien geltend. "Die Frist ist bis morgen nicht haltbar." Deshalb werde das am Mittwoch nicht entschieden. Sollten sich die Vorwürfe gegen Ulbrich bestätigen, werde das AfD-Schiedsgericht sicherlich auch dem Antrag auf Parteiausschluss folgen. Urban beschreibt die Personalie Ulbrich als einen Einzelfall. "Wir haben keine Extremisten in unseren Reihen. Und wenn der Verdacht besteht, dann setzen wir uns damit auseinander. Das machen wir gerade in dem Fall Roland Ulbrich sehr intensiv", sagte Urban.
Der Parteichef sah auch keinen Bedarf, das Prozedere für eine Aufnahme in die AfD zu ändern. "Ich glaube, wir prüfen unsere Mitgliederaufnahme viel intensiver als andere Parteien, gerade was die vorherige Mitgliedschaft in gewissen Vereinigungen anbelangt." Es lasse sich aber nie ganz verhindern, dass man erst hinterher merke, wenn jemand nicht mit den Parteigrundsätzen einhergehende Ansichten vertrete. "Wichtig ist, dass man dann eben reagiert, wenn so etwas auftaucht." Das Landesamt für Verfassungsschutz in Sachsen hatte den AfD-Landesverband im Dezember 2023 als "rechtsextremistische Bestrebung" eingestuft. Die AfD will nun auf juristischem Wege Einsicht ist das dazugehörige Gutachten erzwingen.
Richter am AfD-Schiedsgericht: Ausschlussverfahren gegen Halemba
Das Landesschiedsgericht der AfD in Bayern hat laut einem der drei Richter ein Verfahren zum Parteiausschluss des umstrittenen Landtagsabgeordneten Daniel Halemba eröffnet. Der Eröffnungsbeschluss sei den Beteiligten offiziell zugestellt worden, sagte der Richter am Dienstag in München. Die Beteiligten hätten nun Gelegenheit zur Stellungnahme. Der nächste Schritt sei dann ein Termin zur Verhandlung. Zuvor hatte das Nachrichtenportal «t-online» über den Beschluss berichtet.
Halemba selbst widersprach der Darstellung, dass es einen offiziellen Beschluss gebe, ein solcher sei ihm nicht zugegangen. Auslöser des Ausschlussverfahrens sind dem Bericht zufolge nicht die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Würzburg unter anderem wegen Volksverhetzung, sondern mutmaßliche Verstöße gegen die Satzung der AfD. Vorgeworfen wird Halemba demnach Meldebetrug, die Einholung falscher eidesstattlicher Versicherungen sowie Kontakte zur rechtsextremen Kleinpartei "III. Weg", die auf der Unvereinbarkeitsliste der AfD steht.
Das Verfahren ist ein weiteres Beispiel dafür, wie umstritten der 22-Jährige aus Unterfranken auch innerhalb der AfD ist. Wegen Tricksereien bei der Listenaufstellung für die Landtagswahl war Halemba vom Landesvorstand schon mit einer zweijährigen parteiinternen Ämtersperre belegt worden. Auf einem Landesparteitag wurde er von den Delegierten mehrheitlich aufgefordert, sein Abgeordnetenmandat niederzulegen. Dieser Beschluss war aber nicht bindend. Die Landtagsfraktion stellte sich zudem hinter Halemba. Der 22-Jährige bleibt also bis auf weiteres Abgeordneter.
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AfD-Schiedsgericht wirft Abgeordneten Gedeon aus der Partei, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 23.03.2020, becklink 2015820