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Redaktion beck-aktuell (dpa) | Jan 29, 2024
Die Arbeiten im Greifswalder Bodden im Zusammenhang mit dem Rügener LNG-Terminal können weitergehen. Das BVerwG hat Eilanträge von zwei Umweltverbänden abgelehnt, die sich gegen die Verlängerung des Bauzeitenfensters für die Errichtung und den Betrieb der Gasversorgungsleitung richteten.
Die Umweltschützer hatten sich dagegen gewandt, dass das Bergamt Stralsund die Arbeiten am Meeresboden an der LNG-Anbindungsleitung auch in den Monaten Januar und Februar erlaubt hatte. Sie hatten die Ausdehnung der Bauzeit insbesondere wegen der bevorstehenden Laichsaison des Herings verhindern wollen.
Bei der im Eilverfahren gebotenen summarischen Prüfung seien die Klagen gegen die Planänderung derzeit voraussichtlich unbegründet, entschied das BVerwG (Beschlüsse vom 25.01.2024 – 7 VR 1.24, 7 VR 2.24). Nach diesem Prüfungsmaßstab gehe der Planänderungsbeschluss zu Recht weiterhin von einer Krise der Gasversorgung aus.
Verfahrensmängel wegen des Verzichts auf eine Umweltverträglichkeitsvorprüfung und wegen einer fehlenden Beteiligung der Naturschutzvereinigungen seien derzeit nicht festzustellen. Auch verstoße die Bauzeitenerweiterung voraussichtlich nicht gegen Naturschutzrecht, weil der Planänderungsbeschluss durch entsprechende Regelungen erhebliche Beeinträchtigungen von Biotopen, Habitaten und Arten ausschließe.
Die Pipeline soll das geplante LNG-Terminal in Mukran auf Rügen mit dem Festland verbinden. Die Umweltverbände haben gegen die Errichtung und Betrieb der Anbindungsleitung geklagt. Die Anträge auf aufschiebende Wirkung dieser Klagen hatte der Senat abgelehnt. Über die Klagen in der Hauptsache hat das BVerwG nach eigenen Angaben noch nicht entschieden (Beschl. v. 25.01.2024 - 7 VR).
Weiterführende Links
Aus der Datenbank beck-online
Holznagel/Freese, Zügige Gerichtsverfahren für LNG-Infrastrukturen, EnK-Aktuell 2023, 01096
Ludwigs, Gewährleistung der Energieversorgungssicherheit in Krisenzeiten, NVwZ 2022, 1086