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NVwZ Nachrichten

Verfassungsrechtliche Bedenken: Polizeigewerkschaft ist gegen Polizeibeauftragten

Von Deut­sche Po­li­zei­ge­werk­schaft (DPolG) | Jan 23, 2024
Die Deut­sche Po­li­zei­ge­werk­schaft (DPolG) hat in einem Brief an Bun­des­prä­si­dent Frank-Wal­ter Stein­mei­er ver­fas­sungs­recht­li­che Be­den­ken in Bezug auf den neuen Po­li­zei­be­auf­trag­ten des Bun­des ge­äu­ßert. Das Amt könne die im Grund­ge­setz ver­an­ker­te Ge­wal­ten­tei­lung tan­gie­ren, heißt es in dem Schrei­ben.

Der Bundespräsident solle deshalb das Gesetz, mit dem das neue Amt eingeführt werden soll, bitte eingehend prüfen und gegebenenfalls nicht ausfertigen, so der Appell des stellvertretenden Bundesvorsitzenden der Gewerkschaft, Heiko Teggatz. Das neue Amt des Polizeibeauftragten soll Polizisten und Bürgern eine Anlaufstelle bieten, um Fehlverhalten oder mögliche strukturelle Missstände anzuzeigen, heißt es in dem Gesetz, das am vergangenen Donnerstag mit den Stimmen der Ampel-Koalition und der Linken gebilligt worden war. Der Polizeibeauftragte soll in Kürze vom Bundestag gewählt werden. Dem Vernehmen nach ist der bayerische SPD-Abgeordnete Uli Grötsch für das Amt vorgesehen, der vor seiner Zeit im Parlament als Polizist gearbeitet hat.

Die Zuständigkeit des Bundespolizeibeauftragten beschränkt sich auf Bundespolizei, Bundeskriminalamt und die Polizei beim Deutschen Bundestag. Ansonsten sind die Bundesländer für die Polizei zuständig. Vor allem die Grünen machen sich seit Jahren für die Schaffung eines Polizeibeauftragten des Bundes stark, analog zur Position des Wehrbeauftragten.

Anders als die Polizeibeauftragten in Schleswig-Holstein oder Brandenburg, die eher eine vermittelnde Rolle hätten, solle der Polizeibeauftragte des Bundes beim Bundestag "eigenständig und parallel zur Justiz, den Staatsanwaltschaften und Behörden ermitteln dürfen", kritisierte Teggatz. Er verwies auf eine Stellungnahme von Stefanie Grünewald von der Akademie der Polizei Hamburg. Sie hatte moniert, die neue Stelle dürfe nicht mit einem einfachen Gesetz etabliert werden, sondern müsse im Grundgesetz verankert werden. Außerdem kritisierte sie die Stellenbeschreibung und forderte, der "konfrontative Charakter" solle "zugunsten eines vermittelnden und partnerschaftlichen Ansatzes korrigiert werden".

Weiterführende Links

Aus der Datenbank beck-online

Sammet: Polizeibeauftragte zwischen Anspruch und Realität, DÖV 2023, 534

Soiné, Die Vertrauensperson im Polizeirecht, NJW 2020, 2850

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