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Redaktion beck-aktuell (dpa) | Jan 19, 2024
Die AfD Sachsen hat Klage gegen die Einstufung als rechtsextremistische Bestrebung durch den Landesverfassungsschutz eingereicht. Zugleich will sie die Herausgabe eines entsprechenden Gutachtens der Verfassungsschützer erzwingen.
Das Dokument sei "skurrilerweise" geheime Verschlusssache, sagte AfD-Landesparteichef Jörg Urban. Man lebe in einer Situation, in der die AfD bildlich gesprochen als Räuber bezeichnet werde, ohne ihr zu sagen, wen sie wann und wo beraubt habe. Das gehe so nicht, kritisierte er am Freitag in Dresden.
Juristische Schritte gegen die Einstufung hatte die AfD bereits kurz vor Weihnachten angekündigt. Nun meldete sie Vollzug. Rechtsanwalt Joachim Keiler, Vize-Landesvorsitzender der AfD in Sachsen, legte die Eingangsbestätigung des Verwaltungsgerichtes Dresden vor. Zudem soll dem Landesamt für Verfassungsschutz per einstweiliger Anordnung untersagt werden, bis zur Veröffentlichung des Gutachtens die Sachsen-AfD als "gesichert rechtsextrem" zu bezeichnen. "Wir wissen, dass in unserer Mitgliederschaft keine Extremisten sind", sagte Urban.
Das LfV Sachsen hatte im Dezember 2023 den sächsischen AfD-Landesverband als "gesichert rechtsextremistische Bestrebung" eingestuft. An der entsprechenden Ausrichtung bestünden keine Zweifel mehr, erklärte LfV-Präsident Dirk-Martin Christian. Er sieht die AfD im Freistaat mit anderen Akteuren der rechtsextremistischen Szene vernetzt. Nach Thüringen und Sachsen-Anhalt ist die Sachsen-AfD der dritte Landesverband mit einer solchen Einstufung. Urban zufolge hat die Einstufung seiner AfD nicht geschadet. Er verwies auf steigende Mitgliederzahlen und einen Spendenzuwachs seither.
Weiterführende Links
Aus der Datenbank beck-online
Treffen radikaler Rechter befeuert Debatte über Umgang mit AfD, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 12.01.2024, becklink 2029523
Manns/Hettich, Möglichkeiten und Grenzen des Vorgehens gegen extremistische Parlamentarier, DÖV 2023, 1044
Wellhöfer/Zimmermann, Bericht über die Arbeit des Verfassungsgerichtshofes des Freistaates Sachsen in den Jahren 2019 bis 2021, LKV 2023, 388