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Unterschriftensammlung stellt Höckes Grundrechte in Frage

Von Redaktion beck-aktuell (dpa) | Jan 16, 2024
An­ge­sichts des Er­star­kens der AfD wird neben einem Ver­bots­ver­fah­ren nun ein Ent­zug der Grund­rech­te für her­aus­ra­gen­de Ver­fas­sungs­fein­de dis­ku­tiert. Par­al­lel läuft eine Un­ter­schrif­ten­samm­lung für eine Pe­ti­ti­on, die sich mit dem Ent­zug der Grund­rech­te des Thü­rin­ger AfD-Par­tei- und Frak­ti­ons­chef Björn Höcke be­schäf­tigt.

Bis Montagnachmittag waren auf der Petitionsplattform des Kampagnen-Netzwerks Campact bereits mehr als 830.000 Unterschriften eingegangen für den Vorstoß "Stoppen Sie den Faschisten Björn Höcke: Veranlassen Sie, dass die Bundesregierung beim Bundesverfassungsgericht einen Antrag auf Grundrechtsverwirkung nach Artikel 18 Grundgesetz stellt". Campact teilte am Dienstag mit, dass nicht vorgesehen sei, die Unterschriften als offizielle Petition beim Petitionsausschuss des Bundestags einzureichen. "Nichtdestotrotz entfalten die auf diese Art gesammelten Stimmen immer wieder eine enorme politische Kraft", wurde erklärt. In Thüringen steht im September eine Landtagswahl an. Höckes AfD liegt in den Umfragen mit großem Abstand vorn: derzeit bei 34 bis 36%.

Die Möglichkeit des Grundrechte-Entzugs ist im Grundgesetz geregelt: Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit, die Lehrfreiheit, die Versammlungsfreiheit, die Vereinigungsfreiheit, das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis, das Eigentum oder das Asylrecht "zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung missbraucht, verwirkt diese Grundrechte", heißt es in Art. 18. "Die Verwirkung und ihr Ausmaß werden durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen." Dafür ist ein Antrag des Bundestags, der Bundesregierung oder einer Landesregierung nötig.

Nach dem Verfassungsgerichtsgesetz beinhaltet das auch die Möglichkeit, jemandem das Wahlrecht, die Wählbarkeit und die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter abzuerkennen. Dabei kann Karlsruhe auch nur einzelne Grundrechte entziehen und dies außerdem befristen, jedoch auf mindestens ein Jahr. Die Unterschriftensammlung ist bereits vor zwei Monaten gestartet worden und hat seitdem regen Zulauf. Nach Bekanntwerden des Potsdamer Treffens radikal rechter Aktivisten und Extremisten mit einigen AfD-Funktionären und auch CDU-Mitgliedern hat der Zuspruch in den vergangenen Tagen stark zugenommen.

Potsdamer Radikalen-Treffen brachte Stein ins Rollen

Der frühere Kopf der rechtsextremen Identitären Bewegung in Österreich, Martin Sellner, hatte der Deutschen Presse-Agentur bestätigt, dass er bei dem Treffen im November über "Remigration" gesprochen hatte. Rechtsextremisten meinen damit in der Regel, dass eine große Zahl Menschen ausländischer Herkunft das Land verlassen soll - auch unter Zwang. Laut dem Medienhaus Correctiv nannte Sellner drei Gruppen: Asylbewerber, Ausländer mit Bleiberecht - und "nicht assimilierte Staatsbürger".

Der Linken-Politiker Dietmar Bartsch rief zur Unterzeichnung der Unterschriftensammlung auf, verlangte von den Parteien aber eine politische Auseinandersetzung. "Diese Petition aus der Mitte der Gesellschaft ist begrüßens- und unterstützenswert, und ich wünsche mir, dass viele Bürgerinnen und Bürger diese unterzeichnen", sagte der Bundestagsabgeordnete am Montag dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Er habe sie aber nicht unterschrieben, denn: "Wir Politiker müssen die politische Auseinandersetzung führen."

Weiterführende Links

Aus der Datenbank beck-online

Ex-BVerfG-Präsident Papier rät von AfD-Verbotsantrag ab, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 15.01.2024, becklink 2029528

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