Zwölf europäische Fußballvereine planten die Super League, ein Fußballturnier, das neben der Champions League stattfinden und damit eine weitere finanzielle Quelle eröffnen sollte. FIFA und UEFA beriefen sich auf ihre Regeln, wonach jeder neue Wettbewerb zwischen Fußball-Clubs von ihrer vorherigen Genehmigung abhängig ist, verboten dieses Event und drohten jedem teilnehmenden Verein und Spieler den Ausschluss aus den eigenen Wettbewerben an. Die Super League Company wehrte sich vor dem Madrider Handelsgericht, der dem EuGH Fragen zu den europäischen Wettbewerbsregeln vorlegte. Während die Schlussanträge des Generalanwalts noch den Fußballverbänden den Rücken stärkten, fiel das Urteil des EuGH vernichtend für sie aus.
Die Veranstaltung von Fußballwettbewerben und die Verwertung der Medienrechte daran sind ganz offensichtlich wirtschaftliche Tätigkeiten, stellte der EuGH (Urteil vom 21.12.2023 – C-333/21) zunächst fest. Sie müssten daher den unionsrechtlichen Vorschriften genügen.
Regeln sind willkürlich und schaden dem Wettbewerb
Die beiden Fußballverbände genießen eine Monopolstellung und müssen deshalb Kriterien unterliegen, die geeignet sind, ihre Transparenz, Objektivität, Nichtdiskriminierung und Verhältnismäßigkeit zu gewährleisten, so die Luxemburger Richterinnen und Richter. Da es solche Kriterien aber nicht gebe, nutzten FIFA und UEFA ihre dominante Position aus. Die Genehmigungs-, Kontroll- und Sanktionsvorschriften der Verbände seien als willkürlich und damit als ungerechtfertigte Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs einzustufen. Ihre Regeln über die Verwertung der Medienrechte seien geeignet, den Fußball-Clubs, den beteiligten Medienunternehmen und letztlich den Unionsbürgern und TV-Zuschauern zu schaden, weil sie sie daran hindern, neue und interessante Wettbewerbe zu genießen.
Abschließend hält der EuGH fest, dass diese Entscheidung nicht automatisch bedeute, dass die Super League genehmigt werden müsse. Die Vorlage des Madrider Handelsgerichts habe nur allgemein nach den Regeln der FIFA und er UEFA gefragt, deswegen sei über die konkrete Veranstaltung Super League hier nicht zu entscheiden gewesen. Das vorlegende Gericht müsse nun prüfen, ob trotz der Vorgaben des EuGH die Regeln der FIFA und der UEFA Anwendung finden können, etwa weil sie durch eine möglicherweise vorliegende solidarische Umverteilung der aus diesen Regeln folgenden Einnahmen gerechtfertigt sind.
Initiatoren stellen aktualisierte Pläne vor
Die Initiatoren der Super League haben ihre Pläne direkt nach dem Urteil konkretisiert. Einer der Kernpunkte der neuen Wettbewerbe sei, dass die Fans alle Spiele "live und kostenlos über eine neue digitale Streaming-Plattform verfolgen" können, teilte die Agentur A22 am Donnerstag mit. Im Männerfußball geht es um ein dreistufiges Ligen-System mit 64 Vereinen. Auf- und Abstieg sollen jährlich stattfinden, es soll keine festen Mitglieder geben. Bei den Frauen sollen in zwei Ligen insgesamt 32 Clubs mitspielen. "Der Fußball ist frei", sagte frühere RTL-Manager Bernd Reichart für A22 während einer Präsentation am Mittag. Der freie Zugang vereine "Milliarden von Fans". Die Finanzierung dafür solle über Werbung sichergestellt werden. Reichart betonte, das Super-League-Modell solle "innerhalb der europäischen Fußball-Familie" existieren.
Die Deutsche Fußball Liga erklärte, sie stehe weiter zum europäischen Sportmodell und lehne "Wettbewerbe außerhalb der von den Verbänden und Ligen organisierten Wettbewerbe ab". Das Urteil sei nachvollziehbar und zu erwarten gewesen. "Die Rechtmäßigkeit der Super League ist eine separate Frage", hieß es weiter. "UEFA und FIFA sind angehalten, ihre Kriterien, die bereits weiterentwickelt wurden, entsprechend zu überprüfen, gegebenenfalls anzupassen und rechtmäßig anzuwenden", schrieb die DFL. Ähnlich hatte sich bereits die UEFA geäußert. Neu eingeführte Regeln sollen die vom Gericht aufgeführten Mängel auffangen.
Auch Bayern-Boss Jan-Christian Dreesen sieht keinen Anlass für Änderungen. "Wir haben das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Kenntnis genommen. Dies ändert aber nichts an der Haltung des FC Bayern und an der Haltung der ECA, dass ein solcher Wettbewerb einen Angriff auf die Bedeutung der nationalen Ligen sowie die Statik des europäischen Fußballs darstellen würde", sagte er in seiner Funktion als Vorstandsvorsitzender des FC Bayern und Vice-Chairman der European Club Association (ECA) auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur am Donnerstag. "Die Tür für die Super League beim FC Bayern bleibt zu", sagte der 56-Jährige (Urt. v. 21.12.2023 - C-333/21).
Weiterführende Links
Aus der Datenbank beck-online
Jakob, Die Super League, das Europäische Sportmodell und das Kartellrecht, SpoPrax 2023, 2
Houben, Super League vs. UEFA: Why UEFA should lose, SpoPrax 2023, 9
Haug, Sanktionen gegen Super League-Clubs – was darf die UEFA? SpoPrax 2021, 138
Handelsgericht Madrid Nr. 17: EuGH-Vorlage zur kartellrechtlichen Zulässigkeit einer Super League, SpuRt 2021, 340