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Redaktion beck-aktuell (dpa) | Dez 21, 2023
Die Koalition hat sich doch noch auf einen Kompromiss zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts und zu Abschiebungen geeinigt. Der Tenor: Abschiebungen sollen leichter werden, Einbürgerungen auch. Beide Gesetze könnten damit im Januar vom Bundestag beschlossen werden.
In Deutschland sollen Zuwanderer künftig bereits nach fünf Jahren Aufenthalt Staatsbürger werden können, vorausgesetzt sie können ihren Lebensunterhalt ohne staatliche Hilfe bestreiten. Bisher müssen sie mindestens acht Jahre im Land leben. Bei guten Leistungen in Schule oder Job, guten Sprachkenntnissen oder ehrenamtlichem Engagement soll die Einbürgerung schon nach drei Jahren möglich sein. Wer einen deutschen Pass haben möchte, soll den alten dafür nicht mehr aufgeben müssen. Das gilt jetzt schon für EU-Bürger und einige Sonderfälle, aber beispielsweise nicht für Menschen aus der Türkei.
Auf der anderen Seite will die Ampel im "Gesetz zur Verbesserung der Rückführung" mit Verfahrensvereinfachungen dafür sorgen, dass mehr Menschen ohne Bleiberecht abgeschoben werden. Bislang scheitern Abschiebungen oft im letzten Moment, etwa weil Betroffene nicht auffindbar sind. Deshalb soll die Höchstdauer des Ausreisegewahrsams künftig von bislang 10 Tagen auf 28 Tage verlängert werden. Außerdem sollen Behördenvertreter in Gemeinschaftsunterkünften auch andere Räume als das Zimmer des Abzuschiebenden betreten dürfen. Bei Abschiebungen oder Ausreisegewahrsam soll zudem, wenn es im betreffenden Fall noch keinen Rechtsbeistand gab, ein Rechtsanwalt beigeordnet werden. Dies soll allerdings erst geschehen, wenn der Betreffende in Gewahrsam beziehungsweise Haft genommen worden ist. Außerdem hat sich die Koalition darauf verständigt gesetzlich klarzustellen, dass die Seenotrettung von Geflüchteten auch in Zukunft nicht kriminalisiert wird.
In einer gemeinsamen Mitteilung der Ampel-Parteien ist von einer "modernen Einwanderungsgesellschaft und den Prinzipien von Humanität und Ordnung" die Rede. Die beiden Vorhaben waren noch in der vergangenen Woche nicht wie ursprünglich geplant zur abschließenden Beratung und Abstimmung auf die Tagesordnung des Bundestags gesetzt worden. Grund dafür war, dass vor allem die Grünen noch Nachbesserungen wollten, die von der FDP abgelehnt wurden. Am Mittwoch hatten sich auch die Vertreter der EU-Staaten und des Europaparlaments nach jahrelangen Verhandlungen in Brüssel auf eine umfassende Reform des europäischen Asylsystems geeinigt. Ziel ist es, die unerwünschte Migration nach Europa einzudämmen.
Weiterführende Links
Aus der Datenbank beck-online
Walter, Der Schengener Grenzkodex auf dem Prüfstand, NVwZ 2023, 563
Fritzsch, Die Europäische Union benötigt einen effektiven Außengrenzenschutz, ZAR 2023, 112
Kluth, Zurückweisung von Drittstaatsangehörigen an der Grenze aus dem Blickwinkel der Rechtsprechung des EGMR und des Unionsrechts, ZAR 2023, 303
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