Berliner Frauen können sich künftig oberkörperfrei in öffentlichen Bädern sonnen: Das Land hat vor dem KG in zweiter Instanz anerkannt, dass Frauen nicht schlechter behandelt werden dürfen als Männer. Geklagt hatte eine Frau mit Unterstützung der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF).
Die Frau zog im Sommer 2021 vor Gericht, nachdem sie von dem Wasserspielplatz "Plansche“ verwiesen wurde, weil sie sich dort oberkörperfrei gesonnt hatte. Ihre Klage stützte sie auf das Berliner Landesantidiskriminierungsgesetz. Das LG Berlin lehnte die Klage im September 2022 ab und begründete dies mit dem "geschlechtlichen Schamgefühl“ in Teilen der Gesellschaft. Gemeinsam mit der GFF legte die Klägerin Berufung ein.
Jetzt hat das Land Berlin hat die Klageforderung teilweise anerkannt - die Entscheidung über die Höhe der Entschädigungszahlung steht aber noch aus und wird mit dem abschließenden Urteil des KG festgesetzt. Der GFF zufolge "stellt das erwirkte Anerkenntnis des Landes klar, dass es auf dem Berliner Wasserspielplatz eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts gegeben hat". Bereits in der mündlichen Verhandlung im September hatte die Vorsitzende Richterin am KG festgestellt, dass eine Schlechterbehandlung gegenüber den männlichen Besuchern auf dem Wasserspielplatz stattgefunden hat, an deren Rechtfertigung Zweifel bestünden. Die "Plansche" hat ihre Vorschriften zwischenzeitlich angepasst. Es dürfen sich nun alle Besucher oberkörperfrei sonnen.